EXIST-Gründerstipendium
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 13.05.2021
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2023
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend bis 31. Juli 2022
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Mit dem EXIST-Gründerstipendium sollen Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden.
Damit soll EXIST-Gründerstipendium dazu beitragen, innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit hoher Marktrelevanz und Umsetzungsdynamik, deren Gründungsidee im Umfeld der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung entstanden ist und in die insbesondere die dort erworbene fachspezifische Kompetenz und Wissen sowie gegebenenfalls durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eingeflossen sind, zu unterstützen. Hierdurch sollen technologie- und wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen mobilisiert werden.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Gründung, soweit diese nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dient, wie insbesondere derjenigen von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern, Unternehmensberatern usw.
Gefördert werden anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Darunter fallen Existenzgründungen durch Hochschulabsolventen, wissenschaftliche und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern deren Hochschulabschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Studierende können sich an Gründungsvorhaben beteiligen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben. Gründerteams, deren Mitglieder zum Beginn des Vorhabens mehrheitlich Studierende sind, werden nur in Ausnahmefällen gefördert und unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Die Gründungsidee muss als Hauptgeschäftsgrundlage mehrere der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
- technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung/Entwicklung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden soll;
- neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen;
- leitet einen technischen oder organisatorischen Wandel ein und grenzt sich klar vom aktuellen Stand der Technik und am Markt verfügbaren wettbewerblichen Lösungen ab;
- adressiert ein klar definiertes Kundenproblem;
- besitzt ein skalierbares Geschäftsmodell.
Die angestrebte Gründungsidee muss nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Breites und verzahntes Leistungsangebot für Gründerbetreuung und Coaching, auf das die antragstellende Einrichtung zurückgreifen kann.
- Beteiligung von mehreren aktiven und erfahrenen Partnern aus dem regionalen Umfeld der Gründungsunterstützung.
- Vorhandensein einer zentralen Anlaufstelle für Gründer.
- Sicherung der nachhaltigen Existenz des Gründungsnetzwerks.
- Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft.