Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Fristen
Daten des Inkrafttretens
01.01.2021
Ende der Laufzeit
31.12.2027
Einreichungsfrist(en)
die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über das Online-Formular bis zum 15.10.2023 einzureichen
Förderinstitution
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Beschreibung
Für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ stellt die EU in den nächsten Jahren rund 577 Mio. Euro zur Verfügung. Die Federführung bei der Verwaltung dieser Mittel liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stellt bis 2027 insgesamt bis zu 70,6 Millionen Euro Finanzhilfen der Europäischen Union (EU) für die Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU zur Verfügung. Mindestens die Hälfte des Budgets wird für Projekte im Themenbereich „CO2-Reduktion, Resilienz und Anpassungen an den Klimawandel“ reserviert.
In Bayern steht die Antragstellung generell allen staatlichen bayerischen Hochschulen sowie einigen kirchlichen Hochschulen offen.
Die EFRE-Förderung wird als Projektförderung mit Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und der beantragte Förderzeitraum soll bis zu drei Jahre betragen.