Energieberatung im Mittelstand
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2016
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2020
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieser Richtlinie ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen.
Als konkretes Ziel der Energieberatung wird eine Energieeinsparung von 10 bis 20 % pro beratenes Unternehmen angestrebt, um eine jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh durch das Förderprogramm zu erzielen. Weitere Ziele des Förderprogramms sind die Steigerung der Umsetzungsquote von 1,7 auf drei Energieeffizienzmaßnahmen pro beratenes Unternehmen sowie die Steigerung der Qualität der Energieberatungen.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist je Antragsteller eine Energieberatung einschließlich einer sich gegebenenfalls anschließenden Umsetzungsbegleitung. Innerhalb von 24 Monaten kann nur eine Energieberatung und eine Umsetzungsbegleitung je Antragsteller bezuschusst werden. Der Antrag für eine im Anschluss an eine Energieberatung durchgeführte Umsetzungsbegleitung muss gesondert gestellt werden. Nicht gefördert werden Beratungsleistungen, die:
- sich auf Gebäude beziehen, die ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet wurden oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäude(-nutz)fläche zu Wohnzwecken genutzt werden und sich im Eigentum von Unternehmen befinden, welche der Wohnungswirtschaft zuzurechnen sind;
- gutachterliche Stellungnahmen zum wesentlichen Inhalt haben, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben;
- sich nur auf das eigene Unternehmen beziehen und durch einen Angestellten in diesem Unternehmen durchgeführt werden;
- mit anderen öffentlichen Zuwendungen finanziert werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel) und des sonstigen Dienstleistungsgewerbe sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Wahl des Energieberaters
Die Energieberatung und die Umsetzungsbegleitung haben durch einer von der Bewilligungsbehörde zugelassenen Energieberaterin/eines zugelassenen Energieberaters (im Folgenden Energieberater genannt) zu erfolgen. Die Zulassung der Energieberater erfolgt im elektronischen Verfahren über die Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es obliegt dem Antrag stellenden Unternehmen, die Auswahl eines zugelassenen Energieberaters vorzunehmen. Energieberater sind in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.
Inhalte der Energieberatung sowie der Umsetzungsbegleitung
Die Energieberatung muss den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL‑G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 – 1 entsprechen. Die Energieberatung muss detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen und so klare Informationen über potenzielle Einsparungen liefern. Die für die Energieberatung herangezogenen Daten müssen für historische Analysen und zur Rückverfolgung der Leistung aufbewahrt werden können.
Die Umsetzungsbegleitung umfasst Hilfestellungen bei der energetischen Fachplanung, der Ausschreibung, der Überwachung und Begleitung sowie der Abnahme und Bewertung der durchgeführten Effizienzmaßnahme.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung zum Netto-Beraterhonorar. Förderfähig sind nur Ausgaben, die sich unmittelbar auf die beantragte Beratungsleistung beziehen und die nachgewiesen werden können.
- Für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten über 10.000 Euro (netto) liegen, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar) einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.
- Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro (netto) beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar) einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro.
Verfahren
Das Verfahren ist einstufig angelegt.