Energetische Biomassenutzung
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.10.2015
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2021
- Einreichungsfrist(en)
27.09.2018
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (vorher beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau & Reaktorsicherheit - BMUB)
Beschreibung
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat die Bundesregierung ambitionierte Ziele gesetzt. Im Strommarkt soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms stetig und kosteneffizient auf mindestens 80 % bis zum Jahr 2050 erhöht werden. Hierzu soll dieser Anteil bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % gesteigert werden. Bis zum Jahr 2020 soll zudem nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Wärmeversorgung auf 14 % erhöht werden. Die hochwertige energetische Verwertung von Biomasse, insbesondere von Reststoffen für die effiziente Erzeugung von Bioenergie, nimmt eine wichtige Rolle zum Erreichen dieser Ziele ein. Sie stärkt außerdem den nachhaltigen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Energien.
Das Förderprogramm „Energetische Biomassenutzung“ trägt mit seinen Vorhaben zur Förderung von innovativen Technologien, welche die effiziente, versorgungssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung von Bioenergie ermöglichen, unmittelbar zur Umsetzung des Handlungsfeldes „Energieträger auf Basis von Biomasse ausbauen“ der Nationalen Forschungsstrategie „BioÖkonomie 2030“2 bei. Insbesondere durch die Vernetzung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Forschungseinrichtungen soll die Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt und die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte erleichtert werden. Im Fokus der Förderung stehen vorrangig die praxistaugliche Erprobung und Validierung von zukunftsweisenden, effizienten und kostengünstigen Technologien zur Strom‑, Wärme- und gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung sowie Verfahrens- und Prozessoptimierungen mit Demonstrations- und Pilotcharakter.
Gegenstand der Förderung sind Forschung, Entwicklung und Innovation mit Pilot- und Demonstrationscharakter zu folgenden Schwerpunkten:
- Entwicklung von Technologien zur effizienten Erzeugung von Wärme aus Biomasse
- Forschung, Entwicklung und Innovation zur effizienten Erzeugung von Strom aus Biomasse und dessen Integration ins Stromsystem
- Erschließung kostengünstiger Biomasserest- und Abfallstoffe außerhalb der Forst- und Landwirtschaft für die energetische Nutzung im Wärme- und Strombereich
- Entwicklung und Demonstration neuer und fortschrittlicher Technologien zur effizienten Nutzung von Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
- Validierung des Marktpotenzials von Forschungsergebnissen
- Studien und Konzepte für die Energieerzeugung aus Biomasse
Mit dieser Bekanntmachung möchte das BMWi in erster Linie Unternehmen zu verstärkten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit großem Anwendungs- und Marktpotenzial anreizen. Zu den Adressaten gehören insbesondere auch jene Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen, die noch nicht Teilnehmer des laufenden Forschungsnetzwerks sind.
Die wissenschaftliche Begleitung und Organisation von Vernetzungsprozessen, Methodenabstimmungen, Arbeitsgruppen, Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit innerhalb des gesamten Förderprogramms wird in enger Abstimmung durch das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) in Kooperation mit dem Projektträger Jülich realisiert. Informationen zu laufenden Projekten, Arbeitsgruppen und Programmmaßnahmen sind im Programm-Portal www.energetische-biomassenutzung.de zu finden.
Vorhaben, die in den Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Bereitstellung von Biomasse einschließlich der dazugehörigen Anbau- und Landnutzungssysteme fallen, werden nicht von der Förderung umfasst sein. Gleiches gilt für Vorhaben, bei denen es um die Produktions- und Verwertungsmöglichkeiten von Algen sowie um weitere Fragenstellungen der Grundlagenforschung geht.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Verbände, Vereine und Stiftungen).
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.