Disruptive Ansätze zur industriellen Nutzung von CO2
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 06.01.2025
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2031
- Einreichungsfrist(en)
Einreichungsfrist für Projektskizzen: 30. April 2025
- Förderinstitution
- Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Förderziel
Kohlenstoffhaltige Rohstoffe sind essenziell für viele Produkte, werden aber derzeit überwiegend aus fossilen Quellen gewonnen. Für eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft müssen künftig Recycling, biogene Rohstoffe und CO₂-Nutzung (CCU) den Bedarf decken. Die genaue Verteilung dieser Quellen bis 2045 ist noch ungewiss und hängt von Technologieentwicklung und Rahmenbedingungen ab.
Der Markt für CCU ist derzeit klein. Trotz bekannter Technologien verhindern hohe Kosten, Skalierbarkeit und begrenzte erneuerbare Energien eine breite Anwendung. Besonders Drop-in-Lösungen sind gegenüber erdölbasierten Alternativen oft teurer. Neben der Skalierung fehlt es an disruptiven technologischen Innovationen.
Die Fördermaßnahme untersucht neuartige Ansätze zur CO₂-Umwandlung aus industriellen Quellen oder der Atmosphäre. Ziel ist es, entweder bestehende Drop-in-Lösungen effizienter zu gestalten oder neue Produkte und Märkte zu erschließen. Die Förderung kann bis zur Demonstrationsanlage reichen und soll am Ende technische Innovationen zur CO₂-Nutzung liefern.
Zuwendungszweck
Zuwendungszweck sind bedarfsorientierte FuE2-Projekte, die dazu beitragen, alternative Kohlenstoffquellen industriell nutzbar zu machen. Damit soll eine nachhaltige und unabhängige Versorgung der Industrie mit Kohlenstoff in der Zukunft sichergestellt werden.
Diese Förderrichtlinie ist branchenoffen. Im Vordergrund der Richtlinie steht die Sicherung der Versorgung mit Kohlenstoff ohne weiter fossilen Kohlenstoff zu nutzen. Daher ist die Langfristigkeit der Kohlenstoff-Bindung kein Auswahlkriterium. Ausdrücklich erwünscht sind Ansätze, die Synergien zum Recycling, zum Beispiel dem chemischen Recycling, als weitere nicht-fossile Kohlenstoffquelle untersuchen wollen.
Gegenstand der Förderung
FuE-Verbundvorhaben
Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben zur industriellen Nutzung von CO2 als Kohlenstoffquelle. Die Vorhaben müssen eine deutliche Innovationshöhe aufweisen, ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen und ohne Förderung nicht durchgeführt werden können.
Die FuE-Vorhaben sollen sich auf grundlegend neue, potenziell disruptive Ansätze fokussieren. Förderfähig sind ebenfalls Vorhaben, die bereits weiter entwickelte Technologien im Demonstrationsmaßstab erproben. Dabei können hybride Konzepte, Forschung an den Schnittstellen zwischen Disziplinen interessant sein, ebenso wie die Nutzung modernster Methoden zum Beispiel aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Vernetzungs- und Transfervorhaben
Im Rahmen dieser Richtlinie soll ein begleitendes Vernetzungs- und Transfervorhaben gefördert werden, dessen Ziele es sind, professionelle Transferunterstützung zu leisten und die Fördermaßnahme durch übergreifende Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation zu stärken. Hierzu gehört die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von zwei Statusseminaren, die Unterstützung bei Diskussionsforen sowie die Erstellung und Verbreitung von Kommunikations- und Informationsmaterialien.
Zudem soll das Vorhaben zwei wissenschaftliche Studien durchführen beziehungsweise durchführen lassen, die sich mit folgenden Fragestellungen befassen: Rechtsaspekte, Potenziale der technologischen Reduktion von atmosphärischem Methan.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Einzelvorhaben oder Verbünde, bestehend aus zum Beispiel Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Großunternehmen, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Gebietskörperschaften oder Nichtregierungsorganisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger PtJ bis spätestens zu dem Stichtag 30. April 2025 zunächst eine Projektskizze durch die vorgesehene Projekt- beziehungsweise Verbundkoordination über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.