DemoPyro (Förderung von Pyrolyse-Demonstrationsanlagen)
Fristen
Daten des Inkrafttretens
01.09.2023
Ende der Laufzeit
31.12.2024
Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
Vor Antragstellung ist grundsätzlich eine Projektbesprechung mit der Bewilligungsstelle erforderlich!
Förderinstitution
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Beschreibung
Mit dem neuen Förderprogramm DemoPyro wird die Errichtung von Pyrolyse-Demonstrationsanlagen zur Herstellung von Pflanzenkohlen gefördert. Mit diesen Anlagen werden Pflanzenkohlen hergestellt, um Kohlenstoff langfristig zu speichern. Damit kann die Land- und Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz erbringen. Mit den geförderten Projekten sollen Erkenntnisse zu den Stoffströmen von Nachwachsenden Rohstoffen zur Pflanzenkohleerzeugung sowie dem Marktumfeld erlangt werden. Zudem sollen mit den geförderten Demonstrationsanlagen Impulse zur Stimulation von regionalen Kohlenstoffspeicherprojekten gegeben werden. Je Antragsteller kann nur ein Antrag gestellt werden.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 € je Maßnahme.
Die Förderung sieht vor das maximal 2 Pyrolyseanlagen je folgender Anlageklassen gefördert werden können:
Anlageklasse I: < 250 kW
Anlageklasse II: 250 kW bis 1MW
Anlageklasse III: > 1MW
Antragsberechtigt sind:
Natürliche Personen
Juristische Personen
Personengesellschaften
Kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern