BioSol — Demonstrationsvorhaben zur Nutzung von Biomasse als regenerativer Energieträger
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.06.2013
- Ende der Laufzeit
- 30.12.2016
- Einreichungsfrist(en)
Bis auf Weiteres ist keine Antragstellung möglich! (urspr.: 30.09.2016)
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BayStMELF)
Beschreibung
Um den Klimaschutz voranzutreiben und die Versorgungssicherheit (Energiemix) auf eine breitere Basis zu stellen, ist es Ziel der Bayerischen Staatsregierung, die Nutzung der erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Mit dem bayerischen Energiekonzept „Energie innovativ“ setzt die Bayerische Staatsregierung darauf, den Umbau unserer Energieversorgung hin zu einem weitgehend auf erneuerbare Energien gestützten, mit möglichst wenig CO2-Emissionen verbundenen Versorgungssystem ohne Kernenergie zu beschleunigen. Dazu müssen alle verfügbaren erneuerbaren Energieformen so rasch wie möglich auf breiter Basis ausgebaut werden. Die Förderung von Projekten mit Demonstrationscharakter soll dazu beitragen, neue Technologien und Konzepte für eine sinnvolle Nutzung von Biomasse zu erproben und zu bewerben.
Durch die Förderung sollen die Voraussetzungen zum Aufbau erneuerbarer Energien auf der Basis land- und forstwirtschaftlicher Biomasse für den ländlichen Raum in Bayern geschaffen werden.
Ziele sind:
- Positive Wirkungen für die Umwelt und das Klima, insbesondere Reduktion klimarelevanter Gase, Reduktion des Energieverbrauchs,
- Schaffung neuer standortgebundener Wertschöpfung für die Land- und Forstwirtschaft sowie den ländlichen Raum,
- Erreichen eines neuen Arbeitsfeldes für die Wirtschaft und somit Schaffung standortgebundener Arbeitsplätze,
- Vorbildwirkung für Nachfolgeprojekte
Gegenstand der Förderung
- Neuinvestitionen zur Aufbereitung und Verwertung von Biomasse sowie Anlagen aller Art zur Gewinnung und Verwertung von Wärme, Kälte und Strom aus Biomasse in fester, flüssiger und gasförmiger Form, soweit diese dem Umweltschutz zugerechnet werden können. Insbesondere sind förderfähig (Liste ist nicht abschließend): Biogasleitungen einschließlich Gasverdichter und ‑kühler, mobile Wärmespeicher, kleine Holzvergasungsanlagen bis zu einer Leistung von 250kWel, sowie Biomassefeuerungsanlagen (Biomasseheizwerke) zur Gewinnung von Wärme aus Stroh oder sonstigen Reststoffen aus der landwirtschaftlichen Produktion
- Technische Einrichtungen und Maßnahmen, die der weiteren Verminderung von Schadstoffen dienen
- Planungskosten bis zu 10% in Höhe der förderfähigen Kosten für Gebäude sowie bauliche und sonstige Anlagenteile im Rahmen bewilligter Projekte.
Das Vorhaben muss eine potenzielle Vorbildfunktion für Nachfolgeprojekte erwarten lassen und zum überwiegenden Teil regionale, biogene Energiequellen nutzen. Es muss technisch umsetzbar, wirtschaftlich tragfähig, ökologisch sinnvoll sein und zu großen Teilen in Bayern umgesetzt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.