BayVFP — Förderlinie Life Science Medizintechnik (LSM)
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 06.05.2020
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2025
- Einreichungsfrist(en)
Einreichungsfrist: 31. Januar 2025
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Medizintechnik zu fördern.
Gefördert werden können industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus dem Bereich Medizintechnik zum Gegenstand haben, d.h. Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und/oder Verfahren. Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) auf dem Gebiet Lifescience — Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und/oder Verfahren beschleunigen. Die Verbünde sollten über das Potential verfügen, das Erforschte auch in den Verkehr bringen zu können.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Medizintechnik als Kooperationsvorhaben in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Bei Verbundvorhaben wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die (zuschlagsfreie) Förderquote in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundvorhabens nicht übersteigt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen u.a. folgende Positionen:
- Personalkosten
- Sonstige Betriebsausgaben
- Ausgaben für Auftragsforschung
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Reisekosten (bei Instituten)
Bei Mitgliedern und Einrichtungen von Hochschulen (Instituten etc.) sowie ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten werden die Ansätze auf Ausgabenbasis errechnet.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.
Berücksichtigt werden können Vorhaben, die
- über den Stand der Technik hinausgehen
- sich über einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen
- mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind
- in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden
Weitere Informationen finden Sie hier.