BayTOU — Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.07.2019
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2025
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Die Förderung soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen. Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen und darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken. Sofern noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorliegt, können Konzeptvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung zu dessen Erstellung gefördert werden (Vorentwicklung).
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen und zu verstärken.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei ist die Förderung auf maximal 35 % der zuwendungsfähigen Kosten in der Konzeptphase und auf 45 % bei einem Entwicklungsvorhaben beschränkt. Für technologische Arbeiten in der Konzeptphase beträgt die Förderung maximal 26.000 €. Bei Softwareentwicklungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 €.
Zuwendungsempfänger — antragsberechtigt sind
Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen und über das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen oder technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen an ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Unternehmen erfüllen und
- seit weniger als sechs Jahren existieren sowie
- weniger als zehn Mitarbeiter (Vollzeit, einschließlich Geschäftsleitung) haben und
- der KMU-Definition der Europäischen Gemeinschaft entsprechen
Verfahren
Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.fips.bayern.de bereitgestellt.