BayNW — Neue Werkstoffe
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2015
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2018
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Das Förderprogramm „Neue Werkstoffe“ soll die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von modernen Werkstoffen und neuen Verfahrenstechnologien unterstützen. Insbesondere soll mit dieser Maßnahme das technische und innovative Potenzial bei material- und werkstoffherstellenden und ‑verarbeitenden Unternehmen, vor allem im Mittelstand, für die Lösung der anstehenden Probleme erschlossen werden.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
- Werkstoffe für die Energietechnik, insbesondere für die Speichertechnologie sowie für Energie einsparende Anwendungen,
- Leichtbauwerkstoffe,
- Verbundwerkstoffe und Werkstoffverbunde,
- Substitution ressourcenbeschränkter Materialien und Verfahren zur Wiederverwertung,
- Modellierung und Simulation von Material- und Werkstoffeigenschaften sowie Verarbeitungsprozessen,
- funktionalisierte Oberflächen und Funktionswerkstoffe,
- innovative werkstoffbezogene Prozess- und Verfahrenstechnologien zur Erzeugung chemischer Grundstoffe, zur Herstellung, Verarbeitung und Funktionalisierung von Werkstoffen sowie zur Herstellung von Halbzeugen, Komponenten und Bauteilen.
Die dargelegten Förderthemen erfahren eine Schwerpunktsetzung in Ergänzung zu den entsprechenden Förderprogrammen auf Bundes- und EU-Ebene.
Zuwendungsempfänger
Die F&E&I‑Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern, als auch sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.
Verfahren
Anträge sind an den Projektträger zu richten. Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.