Basistechnologien für eine nächste Generation biotechnologischer Verfahren
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 06.07.2011
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2018
- Einreichungsfrist(en)
-
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Biotechnologische Produktionsverfahren halten seit einigen Jahren Einzug in der Chemischen Industrie, der Papier- und Lederindustrie, der Futter- und Nahrungsmittelherstellung und der Kosmetikbranche. Bisher verfügbare fermentative oder biokatalytische Verfahren unterliegen jedoch Einschränkungen: Beispielsweise können mit Mikroorganismen keine zelltoxischen Stoffe hergestellt werden, auch verlieren natürliche Enzyme ihre Funktion meist in organischen Lösungsmitteln. Zudem behindern kostenintensive Aufreinigungsschritte die Wirtschaftlichkeit biotechnologischer Produktionsverfahren.
Um das volle Potenzial biotechnologischer Produktionsverfahren erschließen zu können, ist neben einer beschleunigten Überführung bekannter biotechnologischer Verfahren in die industrielle Praxis auch die Entwicklung völlig neuartiger Verfahren erforderlich. Zahlreiche Fachgespräche und Workshops mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft haben ergeben, dass neuartige biotechnologische Produktionsverfahren aus einer engeren Kooperation von Bio- und Ingenieurwissenschaften entstehen könnten. Der Strategieprozess “Nächste Generation biotechnologischer Verfahren — Biotechnologie 2020+” strebt daher eine verstärkte Integration sehr unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen an, die für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren viel enger als bisher zusammenarbeiten müssen. Hier sind insbesondere die Bio- und Ingenieurwissenschaften angesprochen, aber auch Chemie, Physik, Informatik, Materialwissenschaften und ihre Nachbardisziplinen.
Ziel der Förderung ist nicht die schrittweise Weiterentwicklung bekannter biotechnologischer Produktionsverfahren, sondern die Entwicklung der Grundlagen für neuartige, heute noch nicht realisierbare Verfahren. Dafür sind explorative, originelle und risikoreiche Forschungsansätze erforderlich. Die Förderung soll einen Anreiz geben, vorhandene Forschungskompetenzen auf die Themen und Ziele des Strategieprozess “Nächste Generation biotechnologischer Verfahren — Biotechnologie 2020+” auszurichten.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden grundlagenorientierte Forschungsarbeiten an Basistechnologien für eine nächste Generation biotechnologischer Verfahren. Relevante Forschungsfelder und technologische Meilensteine wurden im Strategieprozess “Nächste Generation biotechnologischer Verfahren — Biotechnologie 2020+” herausgearbeitet. Besonders förderwürdig sind Forschungsansätze mit explorativem Charakter, die im Erfolgsfall neuartige Produktionsverfahren ermöglichen könnten. Die Förderung konkurrierender bzw. alternativer technischer Ansätze ist möglich und beabsichtigt. Die Forschungsansätze sollten Herangehensweisen aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten (u. a. Biologie, Chemie, Ingenieurwissenschaften) integrieren. Es können sowohl Verbundvorhaben (gemeinsames Projekt mehrerer Zuwendungsempfänger) als auch Einzelvorhaben (nur ein Zuwendungsempfänger) gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben. Darüber hinaus können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft — sowohl kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen — als eigenständige Partner in Kooperationsprojekten einbezogen werden.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.