Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Wirkstoffforschung
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 19.02.2025
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2031
- Einreichungsfrist(en)
Einreichungsfrist für Projektskizzen: 30. April 2025
- Förderinstitution
- BMBF
Beschreibung
Förderziel
Das BMBF will mit dieser Maßnahme die Wirkstoffforschung durch KI beschleunigen und erfolgreicher machen. So könnten innovative Arzneimittel günstiger werden und schneller verfügbar sein. Zudem soll die deutsche Forschungslandschaft im Bereich KI-gestützter Wirkstoffforschung gestärkt werden.
Die Richtlinie unterstützt risikoreiche Forschungsprojekte zur KI-Nutzung in der Arzneimittelentwicklung. Sie fördert interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Behörden. Weiterhin sollen standardisierte Vergleichsdaten für KI-Anwendungen bereitgestellt und Forschungsnetzwerke ausgebaut werden.
Zur Untersuchung der Zielerreichung dieser Maßnahme können unter anderem folgende Indikatoren herangezogen werden:
- Neuartige Angriffspunkte oder Wirkstoffmoleküle identifiziert
- Anzahl innovativer therapeutischer Ansätze auf einer höheren Entwicklungsstufe gesteigert
- Zeitersparnisse und bessere Erfolgsraten an unterschiedlichen Stellen der Wertschöpfungskette realisiert
- Art und Umfang multidisziplinärer Kooperationen, auch mit Unternehmen, zur
- Vernetzung der Forschungslandschaft in diesem Feld verbessert
- Verfügbarkeit beziehungsweise Anzahl und Qualität von standardisierten Daten beziehungsweise Vergleichsdatensätzen verbessert
- Verwertung von FuE-Ergebnissen in Form von wissenschaftlichen Publikationen ermöglicht
- Verwertung von FuE-Ergebnissen in Form von Patenten/Lizenzverträgen ermöglicht
Ausgründungen basierend auf Projektergebnissen ermöglicht
Zuwendungszweck
Spezifische und verlässliche KI-Werkzeuge können die Arzneimittelentwicklung wesentlich vorantreiben. Diese Fördermaßnahme unterstützt interdisziplinäre FuE-Projekte mit konkretem Anwendungsbezug in der Wirkstoffforschung für die Humanmedizin. Die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Gegenstand der Förderung
Im Fokus der Förderrichtlinie steht die Anwendung bereits vorhandener Lösungen. Reine Grundlagenforschung und die Entwicklung gänzlich neuer KI-basierter methodischer Ansätze sollen im Gegensatz zu anwendungsorientierter Forschung durch diese Fördermaßnahme nicht adressiert werden. Die Fördermaßnahme widmet sich inhaltlich den Schwerpunkten 1) Aufbereitung und Zurverfügungstellung vorhandener oder synthetischer Datenbestände, 2) Anpassung von KI-Modellen beziehungsweise KI-Werkzeugen und 3) konkreter Anwendung für die Arzneimittelentwicklung.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden vor allem interdisziplinäre Verbundprojekte, Einzelvorhaben nur in begründeten Fällen. Diese müssen Expertise in Wirkstoffforschung und KI nachweisen sowie die Anwendungsorientierung darlegen.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit FuE-Kapazität, Letztere nur in Verbünden mit akademischen Partnern, die die Koordination übernehmen.
Verfahren
Das BMBF hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Zweite Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren