Rahmenprogramm
7. Forschungsrahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2007
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2013
- Einreichungsfrist(en)
keine, da übergeordnetes Programm
- Förderinstitution
- Europäische Union (EU)
Beschreibung
Das 7. Forschungsrahmenprogramm lief Ende 2013 aus und wurde abgelöst von Horizont 2020 — dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation.
Durch das 7. Forschungsrahmenprogramm werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Zusammenarbeit: Unterstützung des gesamten Spektrums von Forschungsmaßnahmen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit den Themenbereichen: 1. Gesundheit, 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, sowie Biotechnologie, 3. Informations- und Kommunikationstechnologien, 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien, 5. Energie, 6. Umwelt (einschl. Klimaänderung), 7. Verkehr (einschl. Luftfahrt), 8. Sozial‑, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, 9. Weltraum, 10. Sicherheit.
- Ideen: Unterstützung von wissenschaftlich angeregten Forschungsarbeiten in allen Bereichen, die von einzelnen nationalen oder internationalen, auf europäischer Ebene miteinander konkurrierenden Teams durchgeführt werden.
- Menschen: Quantitative und qualitative Stärkung des Humanpotenzials in der Forschung und technologischen Entwicklung in Europa sowie Förderung der Mobilität.
- Kapazitäten: Förderung zentraler Aspekte der europäischen Forschungs- und Innovationskapazitäten, z. B. Forschungsinfrastrukturen, regionale forschungsorientierte Cluster, Entwicklung des gesamten Forschungspotenzials in den Konvergenzregionen und in den Regionen in äußerster Randlage der Gemeinschaft, Forschung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Fragestellungen des Bereichs „Wissenschaft und Gesellschaft“, Unterstützung für eine kohärente Entwicklung politischer Konzepte und bereichsübergreifende Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit.
Außerdem werden innerhalb des 7. Rahmenprogramms direkte wissenschaftliche und technische Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) außerhalb des Nuklearbereichs unterstützt. Die Durchführung des 7. Forschungsrahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme. In jedem spezifischen Programm werden genaue Ziele und die genauen Regelungen für seine Durchführung festgelegt.