6. Energieforschungsprogramm (EFP) — Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung
Fristen
Daten des Inkrafttretens
01.01.2015
Ende der Laufzeit
31.12.2018
Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
Förderinstitution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Der von der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 geplante Umbau der deutschen Energieversorgung auf Basis hoher Effizienz und weitgehender Nutzung erneuerbarer Energien ist nur durch erhebliche technologische Innovationen in nahezu allen Komponenten des Energiesystems erreichbar. Die Energieforschung ist aus diesen Gründen ein strategisches Element der Energie- und Wirtschaftspolitik bei der Gestaltung der Energiewende.
Mit der Neuausrichtung der Energiepolitik ergeben sich somit auch neue und weiterführende Prämissen für die Energieforschungspolitik der Bundesregierung insbesondere im anwendungsorientierten Bereich. Vor diesem Hintergrund bündelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seine Maßnahmen in der nicht nuklearen Energieforschung und treibt die systemorientierte Weiterentwicklung des 6. Energieforschungsprogramms voran. Dabei wird die gesamte Energiekette abgebildet, von der Energiebereitstellung und ‑umwandlung über den Transport und die Verteilung einschließlich Speicherung bis hin zum Energieeinsatz in verschiedenen Sektoren.
Projektideen für die beiden Kernthemen Energieeffizienz und erneuerbare Energien können kontinuierlich eingereicht werden. Aktuell wird insbesondere zu den Bereichen
Windenergie
Photovoltaik
Tiefe Geothermie
Solarthermische Kraftwerke
Wasserkraft und Meeresenergie
Brennstoffzellen und Wasserstofftechnologien
Systemintegration erneuerbarer Energien
Niedertemperatur-Solarthermie
um Skizzen für geplante Forschungsprojekte gebeten. Für eine Förderung in der nächsten Förderperiode wird die Einreichung bis Mitte September 2015 empfohlen. Grundlage der Forschungsförderung in diesem Bereich ist die Förderbekanntmachung „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“. Die Bekanntmachung trat am 1. Januar 2015 in Kraft und verzahnt die Kernbereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energien im 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung.