Aktuelles
Parlament verabschiedet einheitlichen EU-Patentschutz
12.12.2012
“Geistiges Eigentum darf nicht an der Grenze aufhören. Der Weg zur Einführung des EU-Patents war lang und schwierig, aber es hat sich letztendlich gelohnt”, sagte Bernhard Rapkay (S&D, DE), der Berichterstatter für die Hauptverordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes, und fügte hinzu: “Die heutige Abstimmung ist eine gute Nachricht für die EU-Wirtschaft und ganz besonders für KMU”.
Die geltenden Patentgesetze in der EU “wirken wie eine Steuer auf Innovation”, erklärte Raffaele Baldassarre (EVP, IT), verantwortlich im Parlament für die Übersetzungsregelungen für den EU-Patentschutz. “Sonderregeln für KMU zur Erstattung der Übersetzungskosten sowie für zusätzlichen Rechtsschutz bei Fälschungen” sind vom Parlament durchgesetzt worden, so Baldassarre weiter.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Klaus-Heiner Lehne (EVP, DE), Berichterstatter für das einheitliche Patentgericht, sagte: “Die Menschen in China weisen uns schon darauf hin, dass es keinen Binnenmarkt ohne einheitlichen Patentschutz gibt”. Mit den neuen Regeln werden “viele Hindernisse für KMU beseitigt”, so Lehne.
Für einen günstigeren und effizienteren Schutz
Das neue Patent wird weniger kosten und effizienter sein als die bestehenden Systeme zum Schutz von Erfindungen von Privatpersonen und Unternehmen. Die neuen Regeln werden für einen einheitlichen Patentschutz sorgen, der dann automatisch in allen 25 EU-Vertragsstaaten gilt, und dabei die Ausgaben von Unternehmen senken, die so besser im internationalen Wettbewerb mithalten können. Sobald das neue System voll funktionsfähig ist, könnte nach Angaben der Kommission ein EU-Patent nur €4.725 kosten, weit weniger als die heute üblichen Durchschnittskosten von €36.000.Wie kann man ein solches EU-Patent anmelden?
Ein Erfinder kann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO, keine EU-Institution) ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist. Die Unterlagen der Patente werden auf Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt. Anträge müssen in einer dieser drei Sprachen eingereicht werden. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung in eine der drei Sprachen beigefügt werden.Das Parlament hat die Kosten gesenkt
Das Parlament hat durchgesetzt, dass Übersetzungskosten für KMU, gemeinnützige Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen in der EU vollständig erstattet werden.Es hat auch sichergestellt, dass bei der Festlegung der Jahresgebühren, die einen großen Teil der Gesamtkosten ausmachen, die besonderen Bedürfnisse kleiner Unternehmen berücksichtigt werden müssen, so dass ihnen die Kostensenkungen in vollem Umfang zugute kommen.