Aktuelles
KMU-innovativ: Medizintechnik
22.01.2013
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit starkem Anwendungsbezug in Form von einzelbetrieblichen Vorhaben (Einzelprojekte) oder Kooperationsprojekten zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen (Verbundprojekte) zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Ebenso können neben technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien Gegenstand der Förderung sein.Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 500 Beschäftigte haben, antragsberechtigt. Großunternehmen können im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert werden. Sie können und sollen aber als assoziierte Partner in den Verbund eingegliedert werden, wenn sie ein unverzichtbares Glied der späteren Umsetzungskette am Standort bilden.Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Die Förderung zielt auf Einzel- oder Verbundprojekte ab, die von Unternehmen initiiert und vorwiegend am Standort umgesetzt werden. Förderungswürdig sind hierbei insbesondere- Verbundprojekte mehrerer KMU, die die gemeinschaftliche Verwertung eines medizintechnischen Systems anstreben
- Verbundprojekte, die die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung legen
- Verbundprojekte, die die zwischenbetriebliche Wertschöpfungskette möglichst durchgängig abbilden
- Anspruchsvolle Einzelprojekte von KMU mit Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Medizintechnik