Energieaudits werden noch in 2015 Pflicht — ist auch Ihr Unternehmen betroffen?
13.04.2015
Mit dem Inkrafttreten der inzwischen beschlossenen Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes wird nun auch Artikel 8 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. In der Praxis bedeutet das, dass Energieaudits für alle Nicht-KMU verpflichtend werden. Bis zum 5. Dezember 2015 müssen alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU-Kommission fallen, ein Energieaudit nach DINEN16247 Teil 1 durchgeführt haben. Anschließend ist eine Auditierung alle vier Jahre vorgesehen. Für Unternehmen, die in ihrem Engagement im Bereich der Energieeffizienz über die Pflicht eines Energieaudits hinausgehen und ein Energiemanagementsystem nach ISO50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen, sieht die Gesetzesänderung eine verlängerte Umsetzungspflicht bis 31. Dezember 2016 vor. Der Nachweis über den Beginn der Einführung genügt, um ein Bußgeld abzuwenden. Das erfahrene Team von plan-bee (IBB-Netzwerkmitglied) berät Unternehmen ganzheitlich bei der Entscheidung, welcher Ansatz der jeweils passende ist: die Auditierung nach DINEN16247 Teil 1, ein Energiemanagementsystem nach ISO50001, evtl. als Integriertes Managementsystem in Verbindung mit einer bereits bestehenden ISO9001 oder ISO14001, oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS und es unterstützt bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahme. Für die Industrielle Biotechnologie hat plan-bee eine spezielle Vorgehensweise zum Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen entwickelt: die mit Hilfe branchenspezifischer Checklisten sehr zielorientierte Beratung liefert schnell fundierte Kenntnisse zur energetischen Situation des Unternehmens. Besonderes Augenmerk richtet plan-bee auf die speziellen Klimabedingungen, die in der Industriellen Biotechnologie eine große Rolle spielen: konstante Klimasituationen oder schnell wechselnde Prozesstemperaturen; Produktion im großindustriellen Rahmen oder Forschung unter Laborbedingungen — das Team weiß aus eigener beruflicher Erfahrung, worauf es ankommt. Die energetische Situation im Unternehmen ist oft unübersichtlich. Daher hat plan-bee einen über die Anforderungen der Norm hinausgehenden „Plausibilitätscheck“ entwickelt. Sachverständig prüft das Team den gesamten IST-Zustand, definiert und berechnet unternehmensindividuelle, geeignete Kennzahlen und bietet ein branchenspezifisches Benchmarking an. Gemeinsam mit dem Unternehmen werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz analysiert und daraus ein Vorschlag für einen Maßnahmenplan erarbeitet. Die nach den Vorgaben der DIN16247 – 1 erstellte Dokumentation ist als Basis für alle gängigen Energiemanagement-Ansätze verwendbar und auch für die Beantragung von Steuererstattungen nach der SpaEV geeignet.
Im Detail steht Ihnen das Beraterteam zu Seite für
Integration von energetischen Aspekten in das vorhandene Managementsystem
Fördermittelberatung und Unterstützung bei der Beantragung
Mitarbeiterschulungen zur Energieeffizienz
Integrierte Konzepte zur Energieversorgung für Ihren Standort
Energetische Analysen von Betriebsabläufen
Einrichtung von Messsystemen, Auswahl von Messprogrammen
Detailkonzepte für Energieeffizienzmaßnahmen inkl. Wirtschaftlichkeitsnachweis, ggf. Umsetzungsbegleitung
Lastganganalysen und Spitzenlastmanagement
Beratung zur Energieversorgung
Analyse zum Einsatz erneuerbarer Energie
Ermittlung von unternehmensspezifischen Kennzahlen