Einfachere Vorschriften für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung hoher Gesundheitsstandards und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugerinnen und Erzeuger in der EU
Mit diesem bereichsübergreifenden Paket zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit werden Vorschriften und Verfahren im gesamten geltenden EU-Recht vereinfacht – von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten über Futtermittel bis hin zu amtlichen Kontrollen sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Dank der vorgeschlagenen Vereinfachungen könnten über 1 Mrd. EUR an Verwaltungs- und Befolgungskosten eingespart werden, davon mehr als 428 Mio. EUR jährlich aufseiten der Unternehmen in der EU (227 Mio. EUR bei KMU) und 661 Mio. EUR jährlich aufseiten der nationalen und EU-Verwaltungen. Darin enthalten sind jährliche Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von 939 Mio. EUR aufseiten von Unternehmen und nationalen Verwaltungen sowie Einsparungen an Befolgungskosten aufseiten der Unternehmen in Höhe von 150 Mio. EUR.
Mit dem Vorschlag werden die Verwaltungskosten und der Verwaltungsaufwand reduziert und gleichzeitig die sehr strengen Anforderungen der EU in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit und Umweltschutz aufrechterhalten. Zusammen mit dem Omnibus-Paket für den Automobilsektor und den Vereinfachungen durch den Vorschlag über Medizinprodukte, der ebenfalls heute vorgelegt wurde, trägt dieser Vorschlag dazu bei, die von der EU angestrebten Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von 37,5 Mrd. EUR umzusetzen. Bislang wurden etwa 14,3 Mrd. EUR an Einsparungen erzielt: 12 Mrd. EUR durch Omnibus-Pakete und 2,4 Mrd. EUR durch das ebenfalls heute vorgestellte Vereinfachungspaket für Medizinprodukte.
Insbesondere dürften Landwirtinnen und Landwirte damit eine größere Auswahl an Betriebsmitteln für die Lebensmittelerzeugung haben, vor allem bei innovativen Produkten. Darüber hinaus werden die vorgeschlagenen Vereinfachungen Anreize für sie schaffen, umweltfreundlichere Pflanzenschutzmittel zu einem früheren Zeitpunkt anzuwenden.
Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Maßnahmen zählen:
- Beschleunigung der Marktzugangsverfahren für Biopestizide, um sicherzustellen, dass die Landwirtinnen und Landwirte über ein umfassendes Instrumentarium für den Pflanzenschutz verfügen;
- gezieltere, effizientere und schneller umsetzbare Verfahren für die Verlängerung von Pestizid- und Biozidzulassungen;
- Herbeiführen einer Angleichung der Produktionsstandards für Einfuhren hinsichtlich Pestizidrückständen auf der Grundlage der Ergebnisse der laufenden Folgenabschätzung, um im Einklang mit der Vision für die Landwirtschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;
- Lockerung der Verpflichtung, die für Futtermittelzusatzstoffe erteilten Zulassungen zu verlängern, sowie Digitalisierung ihrer Kennzeichnung;
- Erleichterung des Marktzugangs für Fermentationsprodukte;
- Vereinfachung der Vorschriften für die Akkreditierung amtlicher Laboratorien;
- ein pragmatischerer Ansatz bei Grenzkontrollen in Bezug auf Pflanzenerzeugnisse;
- Anpassung der Überwachungs- und Risikominderungsanforderungen in Bezug auf die spongiforme Rinderenzephalopathie (BSE) an den Stand der Wissenschaft.
Mit den heute vorgelegten Maßnahmen wird den wiederholten Forderungen von Mitgliedstaaten und Interessenträgern nach schnelleren und klareren Verfahren in diesen Bereichen nachgekommen und den Ergebnissen der von der Kommission durchgeführten Evaluierung Rechnung getragen. Der Gesetzesvorschlag wird nun zur Annahme an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet.
Hintergrund
Das Paket zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit ist der zehnte Omnibus-Vorschlag seit Beginn der Amtszeit. Es ist ein prioritäres Anliegen der Kommission, sich überschneidende, unnötige oder unverhältnismäßige Vorschriften abzubauen, die die Unternehmen in der EU übermäßig belasten und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU behindern. Die klare Zielvorgabe besteht darin, den Verwaltungsaufwand bis zum Ende ihrer Amtszeit um mindestens 25 % – und bei kleinen und mittleren Unternehmen um mindestens 35 % – zu verringern, ohne die hohen europäischen Standards bei den Rechtsvorschriften zu untergraben.
Das Paket zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit ist außerdem ein zentrales Vorhaben im Rahmen der Vision für Landwirtschaft und Ernährung, die die Kommission im Februar 2025 vorgestellt hat; sie gewährt damit die versprochene Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz.