Nachdem die Jahrestranche 2017 für den Digitalbonus Bayern bereits im Mai ausgeschöpft war, kann der Digitalbonus durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel seit dem Sommer wieder beantragt werden. Wenn die Zustimmung zum vorläufigen Maßnahmenbeginn von der zuständigen Regierung vorliegt, kann das Projekt förderunschädlich gestartet werden. Die Bewilligungen durch Förderbescheide und die Auszahlungen werden erst im Jahr 2018 erfolgen. Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird künftig pro Monat ein Kontingent festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden. Bereits begonnene oder ausgefüllte Anträge können bis zur endgültigen Absendung zwischengespeichert werden. Quelle & mehr unter: www.digitalbonus.bayern
IBB-Förderverzeichnis
In unserer Rubrik “Förderverzeichnis” finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Fördermaßnahme „Digitalbonus Bayern“ inkl. Bekanntmachungstext. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!