Am 28. November hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments über mehrere Berichte zu den Vorschlägen der EU-Kommission über das kommende Forschungsrahmenprogramm “Horizon 2020” abgestimmt. Neben den Berichten zur Verordnung für “Horizon 2020”, dem Spezifischen Programm sowie dem European Institute of Technology (EIT) wurde insbesondere auch über den Bericht zu den Beteiligungsregeln abgestimmt, in dem mehrere Änderungen im Vergleich zum Vorschlag der Kommission vorgesehen sind. Das vom ITRE vorgeschlagene Finanzierungsmodell, das unter den Ausschussmitgliedern bereits seit dem Sommer intensiv diskutiert wurde, sieht einige signifikante Unterschiede zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag sowie der teilweisen allgemeinen Ausrichtung des Wettbewerbsrates (die bereits im Oktober beschlossen wurde) vor. Der ITRE-Bericht enthält nur einen Projekttyp (“Research & Development & Experimental Development”). Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU sollen in allen geförderten Projekten eine Erstattung ihrer direkten Kosten von bis zu 100 % erhalten, für die Industrie ist eine Erstattung der direkten Kosten von bis zu 70 % vorgesehen. Die indirekten Kosten (Overheads) werden im Bericht mit einer Pauschale von bis zu 20 % der erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten. Darüber hinaus enthält der Bericht im Gegensatz zu den Vorschlägen der EU-Kommission und des Ministerrats zusätzlich eine Option zur Abrechnung von Vollkosten. Hier sollen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU70 %, von großen Unternehmen hingegen nur 50 % ihrer tatsächlichen Kosten erstattet werden. Voraussetzung für die Nutzung dieses Modells ist ein gültiges Methodenzertifikat. Darüber hinaus stimmten die Abgeordneten des ITRE-Ausschusses für einheitliche Beteiligungsregeln in allen Förderbereichen. Dies soll insbesondere auch für die Public-private Partnerships (PPPs) gelten, zu denen u.a. die Gemeinsamen Technologieinitiativen (JTIs) zählen. Abweichende Bestimmungen für PPPs, z.B. im Bereich der Finanzierungsregeln oder bei Fragen des geistigen Eigentums, sollen grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Für die Regelungen zum geistigen Eigentum hat der Ausschuss ebenfalls einige Änderungen vorgeschlagen, die vor allem den Zugang zu geistigem Eigentum, die Vergabe von Lizenzen für Projektergebnisse sowie Open Access betreffen. So wurden die Vorgaben für Open Access zu Forschungspublikationen näher bestimmt und die Möglichkeit zum Zugang zu Forschungsdaten (“Open Data”) in Fällen allgemeinen öffentlichen Interesses geschaffen. Dies soll jedoch nur gelten, sofern geistige Eigentumsrechte der Zuwendungsempfänger nicht verletzt werden. Weitere Änderungsvorschläge des Berichts betreffen u.a. Aspekte der Nutzerfreundlichkeit und der Transparenz, wie beispielsweise die zeitnahe Bereitstellung von Dokumenten und Leitfäden. Auch wurde eine nochmalige Verkürzung der “time-to-grant” vorgeschlagen. Um den Bericht von Seiten des Europäischen Parlaments endgültig zu verabschieden werden die Abgeordneten voraussichtlich Anfang 2013 in einer Plenarsitzung über den Text abstimmen. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission werden der Rat der Europäischen Union und das Parlament nun im Rahmen des Trilogs auf einen Kompromiss hinarbeiten. Quelle: Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) Mehr zum Thema: Veranstaltungsrückblick — Horizon 2020: Informationsveranstaltung der Bayerischen Forschungsallianz