Von Forschung und Entwicklung (FuE) an Fachhochschulen (FH) gehen wesentliche Impulse für die Umsetzung der durch die Hightech-Strategie 2020 gesetzten Ziele, d. h. für die Wohlstandssicherung und Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft, aus. Aufgrund ihrer Praxisnähe und Problemorientierung sind FHs als vorrangige Partner von Unternehmen besonders geeignet, den Wissens- und Technologietransfer anwendungsnah voranzutreiben. FHs spielen eine entscheidende Rolle im Hinblick auf forschungsbegleitende Kooperationen mit Unternehmen, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), und unterstützen so die stärkere Beteiligung der Wirtschaft an Forschung und Innovation. Um die an FHs und den mit ihnen kooperierenden Unternehmen existierenden Forschungs- und Innovationspotenziale verstärkt zu profilieren, zu aktivieren und zukünftig besser nutzbar zu machen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ mit dieser Bekanntmachung strukturbildende Projekte, die im Wesentlichen von Investitionen in Forschungsgeräte mit innovativer Technik geprägt sind.
Gegenstand der Förderung
Ergänzend zur bisherigen Forschungsförderung an FH bietet das BMBF mit der Fördermaßnahme FHInvest den FH die Möglichkeit, mit Hilfe von Investitionsprojekten zur Bereitstellung und Anwendung von Forschungsgeräten mit innovativer Technik wie beispielsweise Maschinen, technische Anlagen/Apparaturen, die eigene strategische Position zu stärken bzw. auszubauen und ihren Beitrag zur Umsetzung der HTS2020 zu erhöhen bzw. zu verstetigen. Die Förderung soll konkret dazu dienen,
die Zusammenarbeit in interdisziplinär ausgerichteten Forschungsnetzwerken zu intensivieren und dadurch das eigene Forschungsprofil zu schärfen bzw. weiterzuentwickeln,
das Engagement von Unternehmen, insbesondere KMU, für FuE-Kooperationen mit FHs zu erhöhen,
durch Bereitstellung bzw. Einsatz dieser Forschungsgeräte das eigene Forschungsprofil bedeutend zu erweitern.
Dabei müssen diese Investitionen an eine bisherige (laufende) Forschungsförderung der FH anknüpfen und sie dort strategisch ergänzen, wo neben der Stärkung der Forschungsinfrastruktur auch ein entscheidender Mehrwert und Qualitätsschub für den Technologie- und Innovationstransfer generiert wird. Baumaßnahmen oder aus Mitteln der Grundfinanzierung zu bestreitende Investitionen sind nicht Gegenstand dieser Förderung. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland. Eine Vorlage von Projektskizzen ist bis zum 19. März 2014 möglich. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Die IBB Netzwerk GmbH unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Projekteinreichung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Quelle: BMBF/Bundesanzeiger vom 5. Februar 2014