Auf nationaler Ebene unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ die anwendungsorientierte Forschung an FH. Innerhalb des europäischen Forschungsraums schöpfen die FH ihr Forschungspotenzial jedoch noch zu wenig aus. Die Beteiligung der FH an den bisherigen europäischen Forschungsrahmenprogrammen ist vergleichsweise niedrig: Lediglich 25 % aller FH haben sich am 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm beteiligt; Universitäten dagegen zu mehr als 75 %. Das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ legt einen Schwerpunkt auf die Innovationsorientierung von Projekten zur Begegnung gesellschaftlicher Herausforderungen. Es bietet somit insbesondere den FH mit ihren stark anwendungsbezogenen Forschungsschwerpunkten zukünftig größere Chancen auf eine Förderung. Daher sollen die FH im Rahmen dieser Bekanntmachung dabei unterstützt werden, sich auf die Antragstellung in „Horizont 2020“ einzustellen. Im Speziellen sollen forschungsstarke FH-Professoren/Professorinnen die Chance erhalten, sich themenspezifisch auf eine europäische Antragstellung vorzubereiten. Diese Bekanntmachung sowie die Bekanntmachung „EU-Strategie-FH“ sollen die FH sowohl strategisch als auch themenspezifisch auf die Herausforderungen des neuen europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ mit dem Ziel einstellen, ihr bestehendes Forschungspotenzial besser auszunutzen.
Gegenstand der Förderung
Ziel der Förderung ist eine erfolgreiche Vernetzung von FH-Professoren/Professorinnen auf europäischer Ebene und deren stärkere Beteiligung an Forschungsanträgen im Rahmen von „Horizont 2020“. Gefördert werden Maßnahmen zur Erstellung von Forschungsanträgen, die bis spätestens Ende 2015 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden müssen. Gefördert im Sinne dieser Bekanntmachung werden nur solche Aktivitäten zur europäischen Vernetzung und der Erstellung von Anträgen in „Horizont 2020“, für die bereits feststeht,
dass es einen passenden Call in „Horizont 2020“ mit Einreichungsfrist im Jahr 2014 oder 2015 gibt,
zu welchem der aktuell bekannt gegebenen Themen und Ausschreibungen von „Horizont 2020“ ein Antrag eingereicht werden soll,
wie das konkrete Forschungs- bzw. Antragsthema lautet und welcher Art die Forschungskompetenz ist, die die FH zu dem Projekt beiträgt.
Das beantragte Fördervolumen für das antragsvorbereitende Vorhaben soll im Regelfall 25.000 Euro nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Förderhöchstgrenze abgewichen werden. Die Laufzeit der mit dieser Bekanntmachung geförderten Vorhaben beträgt maximal 6 Monate, die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2015 beendet sein. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland. Eine Vorlage von Projektskizzen ist bis zum 15. Mai 2014 möglich. Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Die IBB Netzwerk GmbH unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Projekteinreichung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Quelle: BMBF/Bundesanzeiger vom 31. März 2014