Begleitforschung zur Ausgestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Energiekonzepts der Bundesregierung
02.07.2012
Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept am 28. September 2010 beschlossen, dass die Energieversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2050 überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren soll. Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima beschleunigt Deutschland den Umstieg auf die Erneuerbaren Energien und steigt bis 2022 schrittweise aus der Nutzung der Kernenergie aus. Die Energiewende erfordert eine grundlegende Umstrukturierung der Energiewirtschaft. Um diesen Modernisierungsprozess von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, muss die Bundesregierung den regulatorischen und marktlichen Rahmen an die Erfordernisse der Energiewende anpassen. Benötigt wird ein moderner Ordnungsrahmen, der den Aufbau leistungsfähiger und intelligenter Strom- und Gasnetze unterstützt, der ggf. Allokationsanreize für neue Stromerzeugungsanlagen setzt, der Investitionen in Speicher sowie Forschung & Entwicklung fördert und der die erweiterten Aufgaben und Kooperation der verschiedenen Akteure neu regelt, um ein optimiertes und effizientes Zusammenspiel der erzeugungs- sowie nachfrageseitigen Systemelemente zu ermöglichen. Darüber hinaus sind mit der Liberalisierung und weiteren Integration des europäischen Energiemarktes neue Herausforderungen verbunden, die sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene eine Weiterentwicklung des energiewirtschaftlichen Rechtsrahmens erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen in verschiedenen Arbeitspaketen u.a. Szenarien für einen volkswirtschaftlich effizienten Netzausbau, Anreizregulierung für die Energiewende und eine Weiterentwicklung des Energiebinnenmarktes/Energiewende erarbeitet werden. Ablauf der Angebotsfrist: 31.07.2012, 10:00 Uhr Anforderung der Vergabeunterlagen bis zum: 18.07.2012 Weitere Informationen erhalten Sie im unten stehenden pdf-Dokument.