BDE lehnt Zuweisung von Biokunststoffen in die Bioabfallbehandlung ab
07.06.2019
Die Verbände befürchten, dass diese Kennzeichnungspflicht zu einer Lenkung biologisch abbaubarer Kunststoffe in die Bioabfallbehandlung führt. BDE-Präsident Peter Kurth: „Es gibt gute Gründe, Produkte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen herzustellen, das ist nicht das Thema. In der Biotonne können wir mit diesen Produkten jedoch nichts anfangen.“ In der gemeinsamen Position beziehen sich die Verbände auf biologisch abbaubare Kunststoffe insgesamt, wie z. B. Verpackungen, Einweggeschirr oder Kaffeekapseln. Ausgenommen sind zertifizierte Biobeutel, die bei der Erfassung von Küchenabfällen aus Haushalten zum Teil eingesetzt werden. Es gibt überzeugende Argumente, biologisch abbaubare Kunststoffe nicht in die Bioabfallbehandlung zu lenken: Biologisch abbaubare Kunststoffe haben für den Kompost oder das Gärprodukt keinen Nutzen in Form von Nährstoffen oder Humus. Alles, was sich innerhalb der vorgegebenen Zeit und unter den jeweiligen Prozessbedingungen (mit/ohne Sauerstoff) nicht abbaut, schadet der Qualität des Endproduktes, da sich zwangsläufig der Fremdstoffanteil erhöht. Abbaubare und nicht-abbaubare Kunststoffe sind manchmal schwer voneinander zu unterscheiden, daher besteht das Risiko, dass durch zusätzliche Fehlwürfe die notwendige Sortenreinheit in der Erfassung nicht mehr gewährleistet werden kann. Ganz abgesehen davon ist es nach deutschem Abfall- und Düngerecht unzulässig, diese Produkte gezielt der Bioabfallbehandlung zuzuführen, was durch die Bezeichnung bzw. Kennzeichnung als „kompostierbar“ aber suggeriert würde. „Unsere Sorge gilt nicht nur den biologisch abbaubaren Verpackungen, zu denen die Tüten oder Taschen aus dem Kommissionsentwurf gehören würden, sondern auch Produkten wie Einweggeschirr oder Kaffeekapseln. Aus all dem können wir keine organischen Düngemittel herstellen und darum gehören sie auch nicht in die Biotonne. Selbst, wenn man ‚biologisch abbaubar‘ statt ‚kompostierbar‘ schreibt, ist das Risiko viel zu groß, hiermit sogar noch ein Littering zu fördern. Unseres Erachtens ist es ausreichend, die entsprechende Norm zu erwähnen, nach der das Zertifikat erteilt wurde“, so der BDE-Präsident. Die gemeinsame Position, die unter Federführung der Bundesgütegemeinschaft Kompost entstanden ist, ist auf den BDE-Internetseiten abrufbar. Quelle: BDE, Pressemitteilung, 07.06.2019