Aktuelles
Bayerisches Programm: Rationellere Energiegewinnung und –verwendung (BayREV)
16.04.2012
- als Beihilfen für einzelbetriebliche und Verbundvorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen nach Art. 31 AGFVO in Verbindung mit Art. 30 Nr. 4 AGFVO (experimentelle Entwicklung),
- Umweltschutzbeihilfen nach Art. 21 AGFVO für Investitionen in Energiesparmaßnahmen oder Art. 23 AGFVO zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demonstrationsvorhaben),
- Beihilfen für Umweltstudien zu Investitionen in Energiesparmaßnahmen oder in erneuerbare Energien nach Art. 24 AGFVO,
- Beihilfen für technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der experimentellen Entwicklung nach Art. 32 AGFVO.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Die Durchführung von Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein. Die Vorhaben müssen sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden oder zu demonstrierenden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen in ihrer Eigenschaft über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt und umgesetzt werden. Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Entwicklungskapazitäten (bei Entwicklungsvorhaben) beziehungsweise Betriebserfahrungen (bei Demonstrationsvorhaben) und einschlägige fachliche Erfahrungen verfügen. Studien bei Unternehmen sind unabhängig von neutraler Stelle auszuführen, die nicht in eine gegebenenfalls später stattfindende Umsetzung der Studienergebnisse eingebunden ist.Anträge auf Gewährung von Förderungen sind vor Vorhabensbeginn beim Projektträger einzureichen:
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB)im Haus der Forschung Standort München:Bayern Innovativ GmbH
c/o Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 26
80525 München Standort Nürnberg:
Bayern Innovativ GmbH
Abteilung ITZB
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Tel.: 0800 0268724
E‑Mail: info@bayern-innovativ.de Diese Richtlinien treten am 1. April 2011 in Kraft und treten mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft. Quelle: BayStMWIVT