Ziel der GO-Bio-Förderung ist es, die Forschungsergebnisse mit hohem Wertschöpfungspotential so weiterzuentwickeln, dass sie im Anschluss wirtschaftlich verwertet werden und die Basis einer Unternehmensgründung bilden können. Mit dieser Validierungsförderung soll somit der Reifegrad eines Forschungsergebnisses erhöht und die Marktfähigkeit gesteigert werden, um die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und kommerzieller Verwertung zu schließen. In Ergänzung zu anderen gründungsbezogenen Fördermaßnahmen ist GO-Bio dabei auf die speziellen Bedürfnisse in den Lebenswissenschaften zugeschnitten (lange Entwicklungszeiten, großer Finanzbedarf, hohes Risiko). Zu einer Skizzeneinreichung bei GO-Bio aufgerufen sind ausdrücklich auch solche Validierungsprojekte, die auf laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Vorhaben der Grundlagenforschung aufbauen. Im Rahmen solcher Grundlagenprojekte erarbeitete proofs of principle bzw. proofs of concept werden explizit begrüßt.
Gegenstand der Förderung
Es sollen Gründungsteams gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen. Von diesen Teams sollen Forschungsthemen mit hohem Innovationsgrad sowie mit einer Erfolg versprechenden und belegbaren Kommerzialisierungsperspektive bearbeitet werden. Die Forschungsthemen können aus allen Zweigen der modernen Lebenswissenschaften sowie aus den Grenzbereichen zwischen Biologie und ihren naturwissenschaftlichen und technischen Nachbardisziplinen stammen. Besonders förderwürdig sind Vorhaben, die auf die Ziele der Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 ausgerichtet sind. Ebenfalls förderwürdig sind Plattformtechnologien, die in vorgelagerten Schritten zu diesen Zielen beitragen. Gefördert wird die Arbeit der Mitglieder der Gründungsteams bei der Weiterentwicklung ihres Forschungsthemas mit dem Ziel, die Anwendungspotenziale der Entwicklung herauszuarbeiten und technologisch zu validieren sowie die kommerzielle Verwertung primär im Rahmen einer unternehmerischen Selbstständigkeit vorzubereiten und umzusetzen. Projektskizzen sind dem Projektträger Jülich bis zum 15. Juli 2013 vorzulegen. Den Originaltext der Bekanntmachung finden Sie nebenstehend oder unter http://www.bmbf.de/foerderungen/21279.php. Die IBB Netzwerk GmbH unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Projekteinreichung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!