Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N)
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 17.11.2023
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2024
- Einreichungsfrist(en)
Projektskizzen bis spätestens 31. Januar 2024
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Ziel dieser Förderung ist es, die Forschung im Bereich der Tiefengeothermie zu intensivieren, insbesondere in vielversprechenden Gebieten wie dem Norddeutschen Becken und dem Oberrheingraben. Der Schwerpunkt liegt auf der Schließung von Forschungs- und Anwendungslücken, z. B. bei der Reservoireignung, den hydrochemischen Prozessen und dem Verständnis hydrothermal veränderter geologischer Grenzflächen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen und Vereine). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen und Länder, Verbände, gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags. Eine Mustererklärung kann beim Projektträger angefordert werden.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
Auf der Grundlage der Projektbewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und wettbewerblich.
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