FONA — Nachhaltiges Landmanagement — Transdisziplinäre Innovationsgruppen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 05.04.2012
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2019
- Einreichungsfrist(en)
-
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Nachhaltige Lösungen im Landmanagement erfordern vielfältige Innovationen, die sich in der Regel in einem komplexen Umfeld bewegen. Innovationen im Landmanagement werden nicht allein durch die Regeln des Marktes bestimmt. Verschiedene Nutzungsinteressen, Eigentumsverhältnisse, rechtliche Regelungen, Organisationsformen, institutionelle Verantwortlichkeiten und vieles mehr sind mit entscheidend dafür, ob sich neue Technologien, Dienstleistungen oder Handlungsstrategien im Umgang mit den Landressourcen durchsetzen.
Mit der Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen verfolgt das BMBF das Ziel, weitere Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement zu initiieren. Für die angestrebte Systemlösung sollen die F&E‑Arbeiten unter Einbeziehung der Kenntnisse aus der Innovationsforschung mit einer Innovationsanalyse und der darauf aufbauenden Entwicklung eines Innovationskonzeptes verknüpft werden.
Die Mitglieder der Innovationsgruppen sollen durch einen zielgerichteten Erwerb von Innovationskompetenz in die Lage versetzt werden, Innovationsprozesse zu verstehen, die Bedingungen für eine erfolgreiche Implementierung der entwickelten Lösung zu untersuchen und auf dieser Grundlage die nächsten erforderlichen Schritte in einem Innovationskonzept zusammen zu fassen.
Die Forschung für das nachhaltige Landmanagement bewegt sich in einem komplexen Handlungsfeld. Daher muss sie einen stark integrativen Ansatz auf mehreren Ebenen verfolgen:
- Die Innovationsgruppen sollen interdisziplinär zusammengesetzt sein, sodass naturwissenschaftlich-technische Fachdisziplinen, wie z.B. Boden‑, Wasser‑, Ökosystem‑, Klima‑, Agrarforschung, mit den Planungswissenschaften sowie mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, wie Ressourcenökonomie, Siedlungsgeografie, Sozialökologie, Umweltethik und Governance-Forschung zusammengeführt werden.
- Um die Forschungsarbeiten praxisnah und umsetzungsorientiert zu gestalten, sollen in den Innovationsgruppen Vertreter aus Wissenschaft und Praxis transdisziplinär zusammen arbeiten. Die Förderung soll damit auch Vertretern der Praxis die Weiterqualifikation und den Erwerb von Innovationskompetenz ermöglichen.
- Innovationen im Landmanagement können nur dann erfolgreich sein, wenn sie im Systemzusammenhang (z. B. Technologie, Verfahren, Organisationsformen, Dienstleistungen, Betreibermodell, Finanzierung, Verantwortlichkeiten, Akzeptanz) betrachtet werden. In den Forschungsansätzen der Innovationsgruppen sollen daher technologische und nicht-technologische Aspekte integriert untersucht werden.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Förderung von Innovationsgruppen auf dem Gebiet des nachhaltigen Landmanagements. In Innovationsgruppen arbeiten unterschiedliche Disziplinen aus Wissenschaft, Wirtschaft sowie Behörden und Gesellschaft an zukunftsorientierten und tragfähigen Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement.
Die Förderung der Innovationsgruppen erfolgt im Regelfall durch Förderung von Verbundvorhaben verschiedener Einrichtungen aus Wissenschaft und Praxis.
Die Förderung erfolgt in einer Definitionsphase und einer Hauptphase, die jeweils in einem einstufigen Verfahren gesondert zu beantragen sind. In der Definitionsphase wird dem Initiator der Innovationsgruppe ermöglicht, das Konzept für die Hauptphase detailliert auszuarbeiten. Mit der Definitionsphase sollen der Aufbau einer Innovationsgruppe sowie die Erarbeitung des Antrages für die Hauptphase erreicht werden. Besondere Punkte sind dabei die Entwicklung des Themas, die Aufstellung eines Arbeitsplanes, eines Qualifizierungskonzeptes für alle beteiligten Mitglieder der Innovationsgruppe und die Erarbeitung eines Konzeptes für die Begleitung der Innovationsgruppe durch Fach- und Innovationsexperten. In der Hauptphase kann eine Förderung der Innovationsgruppe über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren bewilligt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen, Gebietskörperschaften, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft — insbesondere KMU -, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie verschiedene Einrichtungen der Praxis wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände.