Bayern: Validierungsprogramm & FLÜGGE
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.07.2019
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2022
- Einreichungsfrist(en)
Frühjahr 2022
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhöhen und ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand zu ermöglichen und zu sichern. Mit FLÜGGE sollen Gründungswillige an staatlichen Hochschulen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie der Gründungsreifmachung unterstützt werden, entsprechend dem thematischen Ziel „Förderung nachhaltiger hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“, insbesondere vor dem Hintergrund „Selbständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen“. Mit dem Validierungsprogramm sollen staatliche Hochschulen technologische Innovationen validieren, um deren Potential in die industrielle Forschung überführen zu können.
FLÜGGE …
… ermächtigt Hochschulen zur Unterstützung von Gründungswilligen
- bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte.
- die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der Exist-Förderung aufgrund besonderer technologischer Hausausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten.
- deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „Exist-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde.
Antragsberechtigt sind bayerische staatliche Hochschulen in Bayern. Zudem müssen FLÜGGE-Antragsberechtigte in ein gründungsunterstützendes Netzwerk eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Breites und verzahntes Leistungsangebot für Gründerbetreuung und Coaching, auf das die antragstellende Einrichtung zurückgreifen kann.
- Beteiligung von mehreren aktiven und erfahrenen Partnern aus dem regionalen Umfeld der Gründungsunterstützung.
- Vorhandensein einer zentralen Anlaufstelle für Gründer.
- Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft.
Validierungsförderung
Das Validierungsprogramm unterstützt die Qualifizierung von erfolgversprechenden Forschungsergebnissen und Erfindungen. Unterstützt werden können Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen mit dem Ziel der technologischen Absicherung einer künftigen Verwertung, sofern das Vorhaben als nichtwirtschaftliche Tätigkeit nach Maßgabe des jeweils aktuellen Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation eingestuft ist. Unter Verwertung ist hier insbesondere die technologische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit, insbesondere der Transfer in die industrielle Forschung, zu verstehen.
Antragsberechtigt sind bayerische staatliche Hochschulen in Bayern.