Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.04.2019
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2022
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend, mehrere Stichtage, nächster Stichtag: 7. Juli 2022
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern und sich international und EU-weit zu entsprechenden Reduktionen verpflichtet. Neben dem Ausbau neuer Erzeugungskapazitäten für Strom auf Basis erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Infrastruktur (Netze, Speicher) steht die Senkung des Energieverbrauchs durch die Steigerung der Energieeffizienz im Fokus der Energiewende. Mit den bisher umgesetzten Maßnahmen zur Erreichung dieser Klima- und Energieziele konnten deutliche Fortschritte beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz erzielt werden und so – unter anderem durch die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Treibhausgasemissionen – die Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2015 um rund 27,9 % gesenkt werden. Dennoch zeigen wissenschaftliche Analysen, dass zur Erreichung der verbindlichen 2030-Ziele weitere Anstrengungen notwendig sind. Eine Maßnahme zur Unterstützung der Zielerreichung ist der grundsätzlich akteurs‑, sektor- und technologieoffene „BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz“, der eine Weiterentwicklung des 2016 eingeführten Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen – STEP up!“ darstellt und dieses ablöst.
Förderziel
Ziel dieser Richtlinie ist es, Energieeffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Gefördert wird in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteurs‑, sektor- und technologieoffene Umsetzung von Energieeffizienzprojekten in Unternehmen. Durch das Förderprogramm sollen der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emmissionen gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden. Ziel des „BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz“ ist es, bis zum Jahr 2023 Einsparungen von rund 0,7 Millionen Tonnen CO2 bzw. drei Terawattstunden (TWh) Endenergie anzureizen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Hierzu gehören insbesondere:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energieeffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess‑, Steuer- und Regelungstechnik inklusive Energiemanagementsoftware.
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie).
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sind förderfähig, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung.
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder ‑kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen.
- Sensorik, Mess‑, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse.
Förderfähig sind darüber hinaus Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige.
Vor der Planung und Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen wird empfohlen, eine Energieberatung durchzuführen. In diesem Zusammenhang kann die Erstellung des geforderten Einsparkonzeptes gefördert werden. Hierfür stehen die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanzierten und über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellten Beratungsprogramme „Energieberatung im Mittelstand“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ bereit. Energieberater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de veröffentlicht. Wird das Einsparkonzept für ein beantragtes Projekt im Rahmen eines der beiden genannten Energieberatungsprogramme erstellt und gefördert, so können die Kosten dafür nur in einem der beiden Programme geltend gemacht werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und Contractoren, die in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie Auswahlkriterium
Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten inklusive Nebenkosten gemäß Merkblatt „Investitionsmehrkosten“, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Projekts stehen, notwendig und angemessen sind, sowie die Kosten für die Erstellung oder Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts.
Die Kosten der Maßnahme(n) können anteilig in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Damit wird eine maximale Obergrenze der Förderquote festgelegt; innerhalb dieser entscheidet de facto jeder Antragsteller selbst, welche Förderquote er – unter wettbewerbsstrategischen Gesichtspunkten – für sein Effizienzprojekt beantragt. Die maximale Fördersumme beträgt 5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Zentrales Kriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr („Fördereffizienz“). Hierzu werden alle zu einer Wettbewerbsrunde zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz in eine Rangfolge gebracht und unter Berücksichtigung der pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Bei gleicher Fördereffizienz wird das Projekt mit der höheren absoluten CO2-Einsparung bevorzugt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Bewerber können kontinuierlich Anträge für geplante Energieeffizienzprojekte beim Projektträger einreichen.
Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen vorgesehen. Alle Anträge, die zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vorliegen, vollständig und bewilligungsreif sind, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50 % vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.
Beginn und Ende sowie die pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel werden auf der Website www.wettbewerb-energieeffizienz.de in der Regel vier Wochen vor Beginn einer Wettbewerbsrunde bekannt gegeben.