Bioökonomie International
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 08.10.2020
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2024
- Einreichungsfrist(en)
9. Ausschreibungsrunde: Hochladen Projektskizzen bis 14. Dezember 2022, 13.00 Uhr CET
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Aufbauend auf die vormalige Nationale Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 und die Nationale Politikstrategie Bioökonomie wurde im Januar 2020 die Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu unterstützen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs‑, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Verbünden aus deutschen und brasilianischen (Modul 1) bzw. deutschen und russischen Partnern (Modul 2), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Die eingereichten internationalen Projektskizzen für ausgewählte Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen der Nationalen Bioökonomiestrategie leisten. Hierbei sollen die Verbundvorhaben den Bezug zu mindestens einem der in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:
- biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie (Mikroorganismen, Algen, Pilze, Bakterien, Pflanzen, Insekten etc.);
- konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung etc.);
- Potenziale und Grenzen der Bioökonomie;
- Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze etc.);
- Bioökonomie und Gesellschaft (Wechselwirkungen, Zielkonflikte etc.);
- globale Forschungskooperationen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.