7. Energieforschungsprogramm (EFP) — Innovationen für die Energiewende
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 18.02.2019
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2022
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 % am Bruttoendenergieverbrauch. Grundvoraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen. Die Förderung innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms begann am 6. Februar 2019 und löst damit die Förderung innerhalb des 6. Energieforschungsprogramms ab.
Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung richtet die Forschungsschwerpunkte innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms kontinuierlich an den Bedarfen der Energiewende aus. Gefördert werden Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können. Prioritäre Handlungsfelder sind dabei:
- Weiterführung der Kopernikus-Projekte in eine zweite Förderphase mit größerem Anwendungsbezug,
- Forschung zur Transformation des Sektors Wärme mit Fokus auf Wärmebereitstellung, Nutzung und Effizienz,
- Forschung für eine klimaschonende Mobilität: Neue und synthetische Kraftstoffe, Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor,
- Großskalige Produktion von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien; Transport und Sicherheit von Wasserstoff; industrielle Weiterverarbeitung,
- Systemische und energieeffiziente Integration der Erneuerbaren Energien in das bestehende Energiesystem, vor allem bei Mobilität und Verkehr,
- Materialforschung in allen Anwendungsfeldern der Energiewende: Energieeffizienz und Energieerzeugung, Netze und Speicher, CO2-Technologien sowie veränderte Fertigungsprozesse und ‑techniken,
- Branchen- und sektorenspezifische Fördervorhaben zum Strukturwandel in der Industrie: Insbesondere für energieintensive Prozesse sollen deutsche Schlüsselindustrien und Kernbranchen zukunftsfest gemacht werden, z. B. Stahl, Chemie, Aluminium,
- Forschung für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen,
- Weiterentwicklung erfolgreicher Projekte aus vorangegangenen Initiativen, vor allem zu Netzen, Speichern, der energiespezifischen Materialforschung sowie energieeffizienten und klimafreundlichen Kommunen/Städten/Quartieren,
- Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Energiewende,
- Projekte zur Umsetzung der Sektorkopplung in der Energiewende durch gezielte Nutzung von CO2 im industriellen Maßstab, z. B. zur Speicherung und zum Transport Erneuerbarer Energien.
Die bewährte Abstimmung und Koordination der Forschungszusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik unter Einbeziehung der Förderaktivitäten auf Bundes- und Länderebene sowie mit den europäischen Förderinstitutionen wird fortgeführt.
Ein weiterer wesentlicher Faktor liegt in der Stärkung der globalen Perspektive der Energieforschung durch den Ausbau der Vernetzung innerhalb der Europäischen Union, z. B. mit Frankreich und Griechenland. Im Allgemeinen werden weiterführende Details zu den einzelnen Förderschwerpunkten in spezifischen Förderrichtlinien bekannt gegeben.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.