Wegweisende Entscheidungen für das deutsche Wissenschaftssystem
03.11.2014
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich letzten Donnerstag auf die Fortsetzung des Hochschulpaktes, der DFG-Programmpauschalen und des Paktes für Forschung und Innovation bis zum Jahr 2020 verständigt. Damit können diese erfolgreichen Bund-Länder-Programme mit einem zusätzlichen Finanzvolumen von 25,3 Mrd. Euro in die nächste Förderphase gehen, wenn die Regierungschefinnen und ‑chefs von Bund und Ländern ihnen im Dezember ihre endgültige Zustimmung geben.
Hochschulpakt
Mit dieser gemeinsamen Milliardeninvestition schaffen Bund und Länder die notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen, die beispielsweise mehr Personal einstellen können. Der Hochschulpakt finanziert künftig auch ganz gezielt Maßnahmen, die mehr Studienanfänger zu einem erfolgreichen Abschluss führen. Ein ausdrückliches Ziel ist es auch, mehr beruflich Qualifizierten den Weg in die Hochschulen zu eröffnen. Mit der neuen Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt werden Bund und Länder bis 2020 ein Studienangebot für 760.000 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Stand von 2005 bereitstellen. Damit wird auch künftig ein am Bedarf orientiertes Studienplatzangebot gesichert. Der Hochschulpakt 2020 ist ein zentrales Instrument des Bundes und der Länder, um die Hochschulen in Zeiten stark steigender Studienanfängerzahlen gezielt zu unterstützen: Über die Gesamtlaufzeit aller drei Programmphasen des Hochschulpaktes seit 2007 werden insgesamt bis zum Jahr 2023 mehr als 20 Mrd. Euro des Bundes und über 18 Mrd. Euro der Länder an die Hochschulen fließen.
DFG-Programmpauschalen
Des Weiteren hat sich die GWK auf die Fortführung der DFG-Programmpauschalen bis 2020 sowie auf deren Erhöhung um 10 Prozent von 20 auf 22 Prozent verständigt. Mit der Programmpauschale erhalten von der DFG geförderte Projekte einen Zuschlag für indirekte Projektkosten. Die geförderten Hochschulen gewinnen hierdurch erhebliche finanzielle Handlungsspielräume über die durch die Länder bereit gestellten Grundmittel hinaus. In ihren Beratungen stellten die Wissenschaftsministerinnen und –minister von Bund und Ländern die ausnahmslos positiven Effekte dieser in 2007 eingeführten, erfolgreichen Programmpauschalen für die Wettbewerbs‑, Innovations- und Strategiefähigkeit der Hochschulen heraus und sprachen sich einmütig für ihre Weiterführung aus. Die Mittel für die Programmpauschalen der bis zum 31. Dezember 2015 bewilligten Projekte werden in Höhe von 20 Prozent weiterhin vom Bund getragen. Die Mittel für die Programmpauschalen der ab 2016 neu bewilligten Projekte in Höhe von 22 Prozent werden künftig gemeinsam von Bund und Ländern getragen (Bund 20 Prozent, Länder 2 Prozent).
Pakt für Forschung und Innovation
Auch den Pakt für Forschung und Innovation mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie den vier großen Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft werden Bund und Länder bis 2020 fortsetzen. Mit dem Pakt wird vereinbart, dass die Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen ab 2016 jährlich um drei Prozent erhöht werden; diesen Aufwuchs wird der Bund alleine tragen. Damit erhalten die beteiligten Wissenschaftsorganisationen finanzielle Planungssicherheit; sie verpflichten sich im Gegenzug auf forschungspolitische Ziele und legen dar, wie sie diese erreichen werden. Der Pakt für Forschung und Innovation läuft seit 2005. In der Summe haben die genannten außeruniversitären Forschungsorganisationen zwischen 2005 und 2014 einen Aufwuchs ihrer Haushalte von 5,2 Mrd. Euro (2005) auf 7,9 Mrd. Euro (2014) erfahren. [gekürzt] Die vollständige Pressemeldung und weitere Informationen finden Sie unter: www.gwk-bonn.de Quelle: GWK