Wanderheuschrecke erhält Zulassung als Lebensmittel
24.11.2021
Die EU-Kommission hat die europäische Wanderheuschrecke Locusta migratoriaals neues Lebensmittel in der Europäischen Union zugelassen, was in Zukunft erhebliche wirtschaftliche und umwelttechnische Auswirkungen haben wird. Dieses große, gesellig fliegende Insekt gilt als nahrhaft und reich an Proteinen und werden seit Jahrhunderten vom Menschen verzehrt, vor allem in den östlichen Ländern. Die Heuschrecke kann in pulverisierter, getrockneter oder gefrorener Form angeboten und als Snack oder als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden.
Die Europäische Union ist nach einem Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss gekommen, dass der Verzehr der Wanderheuschrecke gesundheitlich unbedenklich ist. Die Heuschrecke ist proteinreich und fettarm. Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Die Zulassung als Lebensmittel bedeutet, dass zukünftig nationale als auch internationale Lebensmittelunternehmen die europäische Wanderheuschrecke in ihren Produkten verarbeiten dürfen. Das Insekt soll in diesem Fall in der Liste der Zutaten mit aufgeführt werden.
Globale Nachfrage an Insekten als Lebensmittel ist groß
Weltweit gibt es mehr als 1.900 essbare Insektenarten. Insekten sind nährstoff- und proteinreich und könnten Teil einer nachhaltigen Ernährung sein, so die EU-Kommission. In vielen Ländern gehören die kleinen Tiere bereits zum festen Speiseplan.
Das Interesse der Öffentlichkeit an Lebensmitteln auf Insektenbasis ist groß. Als erstes Insekt wurde der gelbe Mehlwurm zugelassen. Es wird erwartet, dass andere Insekten bald folgen werden. Bisher wurde für neun Insektenarten einen Antrag gestellt, darunter auch der für die europäische Wanderheuschrecke.