Aktuelles
REACH — Die 7 häufigsten Fehler bei der Registrierung chemischer Stoffe
23.05.2013
Die 7 häufigsten Fehler in der Praxis sind:
- …die SIEF-Kommunikation zur Stoffidentität nicht zu beachten. Im „Substance Information Exchange Forum” (SIEF) werden virtuell wichtige Informationen zur Registrierung eines Stoffs ausgetauscht. Immer wieder wird die Kommunikation nicht genau genug verfolgt. Dadurch wird mitunter der falsche Stoff registriert, wodurch die Registrierung ungültig ist.
- …die SIEF-Kommunikation zur Stoffverwendung nicht zu beachten. Wenn der Stoff nicht wie in der Registrierung angegeben verwendet wird, muss entweder ein eigener Stoffsicherheitsbericht erstellt oder auf die Verwendung verzichtet werden.
- …die Guidance-Documents dem Gesetzestext vorzuziehen. Nur die REACH-Verordnung selbst ist rechtsverbindlich. Die „Guidance Documents“ der ECHA sind eine wichtige Hilfestellung. Die Dossiers müssen aber konform mit dem Gesetzestext sein. Auch für das Verständnis des „Systems“ REACH ist der Gesetzestext unerlässlich.
- …Meldungen in der REACH-IT zu übersehen. Nach dem Einreichen des Registrierungsdossiers, sollte der virtuelle Posteingang von REACH-IT durchgesehen werden. Da die ECHA nur über dieses EDV-System kommuniziert, sind nur darüber wichtige Informationen – beispielsweise zur eigenen Registrierung – zugänglich.
- …Folgeverpflichtungen nicht nachzukommen. Alle Dossiers sind auch nach der erfolgreichen Registrierung auf dem neuesten Stand zu halten (§ 22 REACH-Verordnung). Das gilt auch für Maßnahmen zum Risikomanagement, die dauerhaft eingehalten und kommuniziert werden müssen.
- …REACH auf die Registrierung zu beschränken. Die Verordnung zielt auch auf die Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Daraus ergeben sich aber weitere Verpflichtungen und Geschäftsrisiken in der Lieferkette. Das betrifft beispielsweise die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter, SVHC (Substances of Very High Concern) oder Meldungen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA. Auch ist die REACH-Verordnung eng mit der CLP-Verordnung (GHS) verzahnt.
- …sich zu spät mit REACH und seinen Auswirkungen zu befassen. Die letzte Frist endet zwar erst 2018. Weil die REACH-Anforderungen aber umfangreich und komplex sind, können sie insbesondere bei KMU wichtige Kapazitäten binden. Die sinnvolle und vorausschauende Auslegung der Verordnung kann hier nicht selten wettbewerbs- und sogar existenzrelevant werden.