Neuerungen im BMWi-Förderprogramm ZIM ab 01.07.2012
04.07.2012
Nach der neuesten Richtlinie (gültig seit 01.07.2012) wird das Programm bis zum 31.12.2014 verlängert. Außerdem wird bis Ende 2013 die Antragsberechtigung für Unternehmen bis 500 Beschäftigte erweitert.
Die Förderquoten variieren je nach Projektform sowie Größe und Sitz des Unternehmens.
Für Kooperationsprojekte mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen betragen diese für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 45% (in den neuen Bundesländern 50%), für mittlere Unternehmen 40% (neue Bundesländer 45%) sowie für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten 30% (neue Bundesländer 35%).
Bei internationalen FuE-Kooperationen erhalten die deutschen mittelständischen Unternehmen eine um 5 Prozentpunkte erhöhte Förderquote.
Die Obergrenze für innovationsunterstützende Dienstleistungen wird für exportorientierte FuE-Projekte von 50.000 auf 75.000 Euro erhöht (unabhängige Förderquote von 50%).
Anträge können laufend eingereicht werden. Quelle: ConsulTech GmbH