KMU-Instrument der EU unterstützt in seiner ersten Förderrunde 155 kleine Unternehmen
01.08.2014
Spanische KMU waren in der ersten Runde besonders erfolgreich (39 ausgewählte Vorschläge), dicht gefolgt von KMU aus dem Vereinigten Königreich, Italien und Deutschland. Insgesamt gingen für die ersten Finanzhilfen 2666 Anträge ein. Die ausgewählten Antragsteller werden im August offiziell benachrichtigt. Anschließend wird die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME), die das Programm verwaltet, ihre Namen öffentlich bekannt gegeben. Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte hierzu: „Die Reaktionen auf das neue KMU-Instrument sind ermutigend. Es besteht eindeutig ein Bedarf an dieser Art der Unterstützung. Ich hoffe, dass viele der finanzierten Geschäftspläne so weit realisiert werden, dass Produkte und Dienstleistungen – und damit Wachstum und Arbeitsplätze für unsere Volkswirtschaften – daraus entstehen. Denn wir sind darauf angewiesen, dass die Innovationsführer sich weiterentwickeln können!“ Das KMU-Instrument ist ein zentrales Element der finanziellen Unterstützung für kleine Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020. Etwa 3 Milliarden Euro stehen für einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung. Das Instrument bietet auf schnelle und einfache Weise Finanzhilfen für Durchführbarkeitsstudien zur Unternehmensinnovation (Phase 1) und für Demonstrationsprojekte (Phase 2). Bei Konzepten, die in Bezug auf die Finanzierung ausgereift sind, können außerdem Beratungsleistungen zur Unternehmensentwicklung und andere Unterstützungsdienste in Anspruch genommen werden (Phase 3). Durch das KMU-Instrument möchte die Europäische Union die innovativsten kleinen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial fördern. Das Antragsverfahren ist einfach, aber nur die besten Projekte können finanzielle Unterstützung erwarten. Die förderfähigen Themen sind dem Arbeitsprogramm zur „Innovation in KMU“ im Rahmen von Horizont 2020 zu entnehmen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, werden jedoch nur viermal jährlich bewertet. Die veröffentlichten Ergebnisse beziehen sich auf Anträge, die bis zum ersten Stichtag für Finanzhilfen der Phase 1 (18. Juni 2014) eingegangen waren. Die nächsten Stichtage für die Bewertung sind der 24. September 2014 für Phase 1 und der 9. Oktober für Phase 2. Quelle: Europäische Kommission