Aktuelles
Freier Zugang zu Forschungsveröffentlichungen steht vor dem Durchbruch
22.08.2013

Hintergrund
Durchgeführt wurde die Studie von Science-Metrix, einem Beratungsunternehmen für Forschungsbewertung. In der Studie erfasst wurden die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Brasilien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, die Türkei und die Vereinigten Staaten. Zwei weitere Berichte desselben Unternehmens wurden gestern ebenfalls veröffentlicht; darin werden die Maßnahmen zur Förderung des freien Zugangs sowie die Frage des freien Zugangs zu Daten untersucht. Hinsichtlich der Maßnahmen für den freien Zugang wurde in der Studie festgestellt, dass die Mehrzahl der 48 großen Geldgeber für die Forschung die beiden Hauptformen des offenen Zugangs – also den freien Zugang zu Veröffentlichungen in Zeitschriften (den sogenannten „goldenen“ oder hybriden freien Zugang) oder die Selbstarchivierung (den sogenannten „grünen“ freien Zugang) für annehmbar hielten. Mehr als 75 % dieser Einrichtungen akzeptierten Sperrfristen — also einen Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und dem freien Zugang — von sechs bis zwölf Monaten. Die dritte Studie hat jedoch ergeben, dass die Zahl der Maßnahmen, die den freien Zugang zu wissenschaftlichen Daten fördern, hinter der Zahl der Maßnahmen für den freien Zugang zu Veröffentlichungen zurückbleibt. Der freie Zugang zu Forschungsdaten entwickelt sich rasch in einem Umfeld, in dem Bürger, Einrichtungen, Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen in lockerer Zusammenarbeit Infrastrukturen, Normen, Prototypen und Geschäftsmodelle entwickeln. Im Zusammenhang mit „Horizont 2020”, dem Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU für den Zeitraum 2014 – 2020, wird die Kommission auch ein Pilotprojekt starten, das den freien Zugang zu Daten aus öffentlich geförderten Forschungsarbeiten zum Gegenstand hat, wobei jedoch die berechtigten Anliegen der wirtschaftlichen Interessen, des Datenschutzes und der Sicherheit der Empfänger von Fördermitteln berücksichtigt werden. Die Kommission wird den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu einem allgemeinen Grundsatz für „Horizont 2020“ erklären. Ab 2014 müssen alle mit Fördermitteln aus „Horizont 2020“ erstellten Artikel zugänglich sein.- Dabei müssen diese Artikel entweder unmittelbar online vom Veröffentlicher zur Verfügung gestellt werden („goldener“ oder „hybrider“ freier Zugang), wobei die Veröffentlichungskosten gegebenenfalls von der Europäischen Kommission erstattet werden können, oder
- die Forscher stellen ihre Artikel spätestens sechs Monate nach der Veröffentlichung (zwölf Monate in den Sozial- und Geisteswissenschaften) über ein frei zugängliches Archiv bereit („grüner“ freier Zugang).