Frankreichs Nationalversammlung beschloss Ende Juli das Reformgesetz zur Energiewende und ökologischem Wachstum der französischen Umweltministerin Ségolène Royal. Darin enthalten ist die Vorgabe, bestimmte Verpackungstypen sowie Obst- und Gemüsebeutel künftig aus biobasiertem und biologisch abbaubarem Kunststoff herzustellen. „Wir unterstützen das starke politische Bekenntnis der französischen Regierung zu biobasierten und bioabbaubaren Kunststoffen in vollem Umfang“, sagt François de Bie, Vorstandsvorsitzender von European Bioplastics. Neben ehrgeizigen Plänen, den Anteil der Atomkraft am französischen Energiemix zu senken, sieht das Gesetz vor, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen (um 40 Prozent bis 2030) und Treibhausgasemissionen zu senken (um 40 Prozent bis 2030). Kunststoffbeutel für Obst und Gemüse müssen ab dem 1. Januar 2017 aus biobasiertem, im heimischen Garten biologisch abbaubarem/kompostierbarem Kunststoff hergestellt werden. Der Mindestanteil an Biomasse wird durch eine Verordnung des französischen Staatsrates geregelt werden, welche zudem Grundsätze für die Verbraucherinformationen rund um Material und Beutelnutzung definieren wird. Kunststoffverpackungen von Werbe-/Postwurfsendungen sind eine weitere Verpackungsart, die ab 2017 im eigenen Garten biologisch abbaubar/kompostierbar sein muss. „Die neuen Bestimmungen sind ein wichtiger Schritt für die französische Biokunststoffbranche, die in den vergangenen 15 Jahren mehr als 40 Millionen Euro investiert hat. Leider wurde die Chance verpasst, die Nutzung von biobasierten und bioabbaubaren Einwegkunststofftüten an Supermarktkassen im neuen Gesetz zu verankern. Sie wären ein nützliches Hilfsmittel gewesen, um Nahrungsmittel sicher nach Hause zu transportieren und später Bioabfall hygienisch und sauber zu sammeln“, erklärt Christophe Doukhi-de Boissoudy, Präsident des französischen Biokunststoffverbandes Club Bio-plastique. In dem neuen Gesetz unterscheidet die französische Regierung zudem klar zwischen biobasierten und biologisch abbaubaren/kompostierbaren Kunststoffen und sogenannten oxo-fragmentierbaren Kunststoffen. Nach europäischen Normen zertifizierte kompostierbare Kunststoffe unterstützen eine getrennte Bioabfallsammlung und Gartenkompostierung. Zudem helfen sie, andere Entsorgungsströme wie beispielweise mechanische Recyclingströme sauber zu halten. Oxo-fragmentierbare Kunststoffe hingegen sind haltbare Kunststoffe auf Erdölbasis die mithilfe von künstlichen Zusatzstoffen in Mikropartikel fragmentieren. Sie erfüllen die Anforderungen der europäischen Kompostierungsnorm nicht und können potentiell Recyclingströme stören. European Bioplastics begrüßt daher die Entscheidung der französischen Regierung, die Produktion, den Vertrieb und Verkauf sowie die Bereitstellung und Nutzung von Verpackungen oder Tüten die teilweise oder vollständig aus oxo-fragmentierbaren Kunststoffen bestehen, zu verbieten. „Frankreich ist einen entscheidenden Schritt in Richtung eines verantwortungsvollen Konsums von Kunststoffen gegangen und definiert Abfall zusehends als wertvolle Ressource“, folgert de Bie. Quelle: European Bioplastics e.V.