Förderprogramm „Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“
01.07.2020
Durch innovative, bioökonomische Lösungsansätze will die Landesregierung die baden-württembergische Wirtschaft auf ein klimaneutrales Fundament stellen, neue Wirtschaftsfelder besetzen und attraktive und zukunftsfähige Arbeitsplätze im Ländlichen Raum schaffen. Damit verbunden ist ein Systemwechsel in der Art und Weise, wie nachhaltig produziert und genutzt wird und wie Stoffkreisläufe geschlossen werden. Koppelnutzung und Kreislaufwirtschaft, um die bestmögliche Verwertung sowie Mehrfachnutzung von Rohstoffen und Stoffströmen vorzusehen, sind zentrale Ziele einer nachhaltigen Bioökonomie In der anwendungsorientierten Grundlagenforschung wurden neue Technologien im Labormaßstab entwickelt oder im Grundsatz gezeigt. Nun gilt es, die Umsetzung vielversprechender Ansätze in die Praxis vorzubereiten, um den Systemwechsel in Zukunft zu ermöglichen. Mit dem neuen Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz soll der Technologie- und Wissenstransfer im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Ressourcen aus der regionalen Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden. Förderschwerpunkte sind angewandte Forschung und Entwicklung in den folgenden Themengebieten:
die effiziente und nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung von regionaler Biomasse,
verbraucherorientierte Produkt- und Prozessinnovationen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette,
Intelligentes Rohstoff- und Stoffstrommanagement,
neue Materialien aus Holz, lignozellulose-haltigen Aufwüchsen und landwirtschaftlichen Nebenströmen sowie
Innovative Konzepte zur Weiterentwicklung von Biogasanlagen.
In einem zweistufigen Förderprogramm werden zunächst 9‑monatige Machbarkeitsstudien gefördert, in denen die wirtschaftlichen und ökologischen Potentiale der Lösungsansätze sorgfältig beleuchtet werden können. Das Förderprogramm soll damit auch der Vorbereitung von Pilot- und Demonstrationsprojekten dienen, für die Fördermittel oder Investoren gefunden werden müssen. Ausgewählte Einzel- und Verbundprojekte haben im Anschluss eine Chance mit einer bis zu dreijährigen Förderung als Innovationsprojekt ausgestattet zu werden. Die Bewerbungsfrist für die Förderung einer Machbarkeitsstudie endet am 8. August 2020. Einzureichen sind
eine kurze Vorhabenbeschreibung im Umfang von bis zu 12 Seiten und
das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
Bitte beachten Sie bei der Vorbereitung der Antragstellung die inhaltlichen und formalen Rahmenbedingungen des Förderprogramms, die in der ausführlichen Bekanntmachung zum Förderprogramm definiert sind. Quelle: Baden-Württemberg.de, Förderbekanntmachung, 06.2020