Förderbekanntmachung des BMBF: 3. Runde Biotech-Forschungspreis
21.10.2015
Um das volle Potenzial biotechnologischer Produktionsverfahren erschließen zu können, ist neben einer beschleunigten Überführung bekannter biotechnologischer Verfahren in die industrielle Praxis — wie sie das BMBF mit der “Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie” fördert — auch die Entwicklung völlig neuartiger Verfahren erforderlich. Ziel der Vergabe des Forschungspreises ist es, wissenschaftliche Durchbrüche sichtbar zu machen, die für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren relevant sind. Mit dem Preis sollen Forschungsresultate anerkannt werden, die in Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder auch Unternehmen erzielt wurden. Der Forschungspreis soll dazu dienen, das aufgebaute Know-how zu sichern und auszubauen, indem eine Forschungsgruppe im wissenschaftlichen Umfeld des maßgeblich an den Forschungsresultaten beteiligten Forschers finanziert wird. Die Forschungsgruppe soll den erzielten wissenschaftlichen Durchbruch für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren fruchtbar machen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Forschungsarbeiten an neuartigen biotechnischen Produktionsverfahren, die auf einem erzielten herausragenden Forschungsergebnis aufbauen. Mit der Förderung soll die nachgewiesene Expertise ausgebaut und auf die Entwicklung neuartiger biotechnischer Produktionsverfahren ausgerichtet werden. Die Visionen und Ziele, die mit einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren verbunden sind, wurden in der Strategiephase der Initiative “Biotechnologie 2020+” diskutiert. In Fachgesprächen mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft wurden wissenschaftlich-technische Meilensteine herausgearbeitet, die für die Entwicklung zukünftiger Verfahren als besonders relevant angesehen werden. Die Ergebnisse dieser Fachgespräche sind im Internet unter www.biotechnologie2020plus.de dargestellt. Eine Forschungsgruppe kann bis zu fünf Jahre gefördert werden. Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Eine Vorlage von Projektskizzen ist bis zum 31. Januar 2016 möglich.
Die IBB unterstützt Sie!
In unserer Rubrik “Förderverzeichnis” finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Forschungspreises “Nächste Generation biotechnologischer Verfahren”. Die IBB Netzwerk GmbH unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Projekteinreichung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Quelle: BMBF/Bundesanzeiger vom 12. Oktober 2015