EU-Beschluss zur Einschränkung von Kunststofftüten stärkt kompostierbare Alternativen
11.05.2015
Die neue Richtlinie verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, nationale Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbrauch von Kunststofftüten bis 2019 um fast 50 Prozent und bis 2025 sogar um 80 Prozent im Vergleich zu 2010 zu senken. “Wir begrüßen die feste Entschlossenheit zu mehr Umweltschutz, die die EU-Institutionen mit diesen ambitionierten Zielen demonstrieren. Die neue Gesetzgebung bekräftigt das Potenzial von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Einkaufstüten bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den hohen Verbrauch von herkömmlichen Kunststofftüten und ihren Beitrag zu mehr Ressourceneffizienz in Europa”, erklärt François de Bie, Vorstandsvorsitzender von European Bioplastics. Kompostierbare Kunststofftüten haben klare ökologische Vorteile, fördern eine getrennte Bioabfallsammlung und verhindern so, dass Bioabfall in Deponien landet. Kompostierbare Kunststofftüten sollten deutlich gekennzeichnet und beschriftet werden, so dass Verbraucher sie als geeignet für die Sammlung von Bioabfall erkennen können. So kann vermieden werden, dass kompostierbare Kunststofftüten in die herkömmlichen Kunststoffabfallströme gelangen. Vor diesem Hintergrund begrüßt European Bioplastics, dass die europäische Norm EN13432 in der neuen Richtlinie als Standard für die Zertifizierung biologischer Abbaubarkeit bestätigt wurde und die Kennzeichnung für biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe weiter entwickelt werden soll. Der „Keimling“ ist eine solche international anerkannte Kennzeichnung für kompostierbare Kunststoffe, die den europäischen Normen EN13432/EN14995 entspricht und durch die unabhängigen Zertifizierungsinstitutionen DINCERTCO und Vinçotte vergeben wird. „Damit die ökologischen Vorteile kompostierbarer Kunststofftüten voll zum Tragen kommen, bedarf es klarer Standards, einheitlicher Kennzeichnungen und einer getrennten Bioabfallsammlung in ganz Europa“, so de Bie. Quelle: European Bioplastics e.V.