Entwürfe des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der REDII und THG-Reduzierung im Verkehr enttäuschen
25.09.2020
Die jetzt in die Verbändeanhörung gegebenen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und der Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bleiben weit hinter unseren Erwartungen zurück und sind nicht geeignet, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor laut Klimaschutzplan 2030 zu erreichen. Nach dem am 19. August vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzbericht 2019 lagen die Treibhausgasemissionen im Verkehr im Jahr 2019 bei rund 163 Mio. t CO2-eq. — für das Jahr 2020 geht die Prognose der Bundesregierung von einem weiteren Anstieg auf 166 Mio. t CO2-eq. aus. Dieser Weckruf wurde offensichtlich von Seiten des Bundesumweltministeriums nicht gehört. Anders lassen sich die mutlosen Regelungsvorschläge insbesondere zur „Weiterentwicklung“ der Treibhausgasminderungs-Quote, die bis 2025 bei den bereits heute geltenden 6 Prozent eingefroren wird und dann ab 2026 auf lediglich 7,25 Prozent steigen soll, nicht erklären. Ebenso enttäuschend ist, dass das Bundesumweltministerium keinen echten Entwicklungspfad für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehr bis 2030 vorgibt und stattdessen auf dem europäischen Mindestziel von 14 Prozent verharrt. Das ist angesichts der sich immer deutlicher zeigenden Folgen des Klimawandels völlig aus der Zeit gefallen und muss bis 2030 auf mindestens 20 Prozent korrigiert werden. Der Verkehr muss klimafreundlicher werden, sonst drohen Deutschland empfindliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Rahmen des europäischen Effort Sharing. Wir fordern daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine ehrgeizige Weiterentwicklung der THG-Quote auf 20 Prozent im Jahr 2030, beginnend mit einer deutlichen Anhebung auf 10 Prozent ab 2021. Klimaschutz im Verkehr ist nur unter Ausschöpfung aller Treibhausgasminderungspotenziale machbar. Biokraftstoffe leisten heute den wesentlichen Treibhausminderungsbeitrag mit rund 9,5 Millionen Tonnen CO2-Vermeidung im Verkehrssektor. Daher muss es auch für die nachhaltig erzeugten konventionellen Biokraftstoffe in Deutschland eine ernsthafte Perspektive geben. Wir sehen im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb noch dringenden politischen Handlungsbedarf, um den Verkehrssektor bis 2030 tatsächlich auf einen klimafreundlichen Weg zu bringen. Quelle: Biogasrat+, Pressemitteilung, 25.09.2020