Aktuelles
Emissionshandel: Kommission stellt Optionen zur Reform des europäischen CO2-Markts vor
15.11.2012

Aufschub der Versteigerung bestimmter Zertifikatsmengen als notwendiger erster Schritt
Ab 1. Januar 2013, dem Beginn der dritten Phase des EU-EHS, werden die Emissionszertifikate den Unternehmen hauptsächlich im Wege der Versteigerung zugeteilt. Im Juli dieses Jahres hat die Kommission den Entwurf einer Änderung der Verordnung über die Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-EHS veröffentlicht, nach der eine bestimmte Zahl von Zertifikaten erst zu einem späteren Zeitpunkt versteigert werden soll (vgl. IP/12/850). Nach Diskussionen mit den Mitgliedstaaten im EU-Ausschuss für Klimaänderung und einer öffentlichen Anhörung schlägt die Kommission vor, die Anzahl der in den Jahren 2013 – 2015 zu versteigernden Zertifikate um 900 Mio. zu verringern und die Anzahl der Zertifikate, die erst gegen Ende der Phase 3 versteigert werden sollen, im selben Umfang zu erhöhen. Durch diesen Aufschub werden bei den Versteigerungen kurzfristig, solange die Nachfrage sehr schwach ist, weniger und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Nachfrage wieder angezogen hat, mehr Zertifikate angeboten. Weitere Informationen über die Auswirkungen finden sich in einer Folgenabschätzung (s. u.).Anstoß einer breiten Diskussion über mögliche Strukturmaßnahmen
Im gestern vorgelegten Bericht über den CO2-Markt, der eine Vorauswahl von sechs Optionen enthält, werden die Interessenträger aufgefordert, ihre Meinung zu äußern. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat haben die Kommission aufgefordert, Möglichkeiten für strukturelle Maßnahmen zu prüfen, die so bald wie möglich erlassen werden können, so z. B. die dauerhafte Einbehaltung der Anzahl von Zertifikaten, die notwendig ist, um das Überangebot zu beseitigen. Zu jedem Legislativvorschlag für strukturelle Maßnahmen, den die Kommission im Rahmen der öffentlichen Diskussion vorlegt, werden eine öffentliche Anhörung und eine umfassende Folgenabschätzung stattfinden.Hintergrund: EU-EHS Phase drei
Im EU-EHS werden derzeit etwa 11 000 Industrieanlagen und etwa 40 % der Emissionen in der EU erfasst. Seit diesem Jahr ist auch der Luftverkehr in das System einbezogen. In der dritten Phase müssen die Emissionen von Industrieanlagen und Kraftwerken bis 2020 auf 21 % unter die Werte von 2005 gesenkt werden. Als wichtigste Änderungen in der dritten Phase sind zu nennen: Statt der derzeit 27 Obergrenzen für die einzelnen Mitgliedstaaten wird eine einzige EU-weit gültige Obergrenze für Emissionen eingeführt. Die Versteigerung wird das hauptsächlich verwendete Verfahren für die Zuteilung von Zertifikaten und ersetzt die kostenfreie Zuteilung. Im Jahr 2013 wird mehr als die Hälfte aller Zertifikate versteigert, und dieser Anteil wird jedes Jahr stetig zunehmen. Für diejenigen Zertifikate, die noch kostenfrei zugeteilt werden, werden harmonisierte Zuteilungsregeln eingeführt, die sich auf ehrgeizige, EU-weite Richtwerte für die Emissionsleistung stützen.- Weitere Informationen zum EU-EHS finden sich unter: http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/index_en.htm
- Dokumente, einschließlich der Folgenabschätzung zum Vorschlag des Aufschubs finden sich unter: http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/auctioning/third/documentation_en.htm