Einreichungsfrist für EXIST-Gründerstipendium verlängert
09.12.2013
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat letzte Woche geänderte Richtlinien zur Förderung von Unternehmensgründungen (EXIST-Gründerstipendium) im Rahmen des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ bekannt gegeben.
Folgende Absätze der Förderbekanntmachung werden geändert:
In der Nummer 7.1 werden die Absätze 4 und 5 wie folgt gefasst: Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline („Formularschrank“ des BMWi) abgerufen werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easyonline“ dringend empfohlen.
Die Nummer 9 erhält folgende Fassung: Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gelten bis zum 30. Juni 2015. Sie ersetzen die bisherigen Förderrichtlinien für EXIST-Gründerstipendium vom 3. Mai 2007 und 10. September 2012. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.
Die gesammelten Informationen zur Maßnahme “EXIST-Gründerstipendium” stehen Ihnen in unserem Förderverzeichnis zur Verfügung (freigegebener Link zu Demonstrationszwecken des IBB-Förderverzeichnisses.) IBB-Vereinsmitglieder können im Förderverzeichnis mit ihrem Login auch bei allen weiteren gelisteten Maßnahmen die Detailseiten einsehen. Quelle: BMWi