Bundesregierung beschließt Ausstieg aus Palmöl für die Kraftstoffproduktion
Die Bundesregierung schafft ab 2023 die Förderung für Biokraftstoffe aus Palmöl ab. Das geht aus einer geänderten Verordnung hervor, die das Bundeskabinett Mitte September beschlossen hat. Anstelle des Palmöls fördert der Bund demnach künftig nur noch fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen wie etwa Gülle oder Stroh über eine sogenannte Mindestquote. Diese Quote steigt stufenweise auf 2,6 Prozent bis 2030 an. Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln an der Treibhausgasminderungs-Quote hingegen darf die Obergrenze von 4,4 Prozent nicht überschreiten.
„Klimafreundliche Kraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz im Verkehr. Doch was gut für’s Klima ist, darf nicht der Umwelt schaden“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Für Biosprit Wälder zu roden oder Moore trockenzulegen, sei „nicht hinnehmbar“.
Bislang konnten sich Mineralölfirmen die Beimischung von Palmöl zu anderen Kraftstoffen auf die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote anrechnen lassen. Die verpflichtet Energiekonzerne, die Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Sie soll von derzeit sechs Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen – und so den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehr senken. Die Firmen dürfen der erneuerten Verordnung zufolge Palmöl ab 2023 nicht mehr nutzen, um die gesetzlich verbindliche Quote zu erfüllen.
In Deutschland hat Palmöl derzeit unter den Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittel den höchsten Anteil (20 Prozent). Diesen Marktanteil sollten künftig solche Biokraftstoffe übernehmen, die das Klima schützten, ohne zugleich die Natur zu zerstören, sagte Schulze.
Bereits mit dem Gesetz wurde die neue Förderung von grünem Wasserstoff in Raffinerien als Erfüllungsoption beschlossen. Da in Raffinerien derzeit nur Wasserstoff aus fossilen Quellen eingesetzt wird, führt der Einsatz grünen Wasserstoffs zu Treibhausgasminderungen bei Kraftstoffen für alle Verkehrssektoren. Außerdem wird der Einsatz von grünem Wasserstoff im Straßenverkehr und in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. Für den Luftverkehr schreibt das Gesetz eine Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid, PtL) in Höhe von 0,5 Prozent vor (ab 2026), die bis 2030 schrittweise auf zwei Prozent steigt.
Die nun beschlossene Verordnung basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, das der Bundestag im Mai 2021 verabschiedet hatte. Es soll auch dafür sorgen, dass der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos über eine dreifache Anrechnung auf die THG-Quote quasi dreifach gefördert wird. Dadurch soll der Ausbau von Ladesäulen in Deutschland einen Schub bekommen. Die neue Verordnung wird voraussichtlich im Oktober verkündet und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.