Aufgrund der aktuellen Herausforderungen kann es zu Beeinträchtigungen auch bei der Durchführung von durch das Bundesforschungsministerium geförderten Projekten kommen. Deshalb hat das BMBF die Rahmenbedingungen für die Projektförderung kurzfristig erweitert und wird diese fortlaufend evaluieren. Bis auf Weiteres werden wir alle Möglichkeiten der Flexibilisierung in der Projektförderung nutzen. So werden wir der Situation angemessene Verfahren sicherstellen.
Die Erleichterungen ermöglichen insbesondere:
die Gewährung angemessener Laufzeitverlängerungen für Projekte, ebenso die angemessene Verlängerung von Fristen für einzureichende Berichte und Nachweise.
Sollten Verwendungsfristen aufgrund unmittelbarer Auswirkungen des Coronavirus nicht eingehalten werden können, werden wir von der Erhebung von Zinsen absehen.
Für Unternehmen, insbesondere KMU, kann in begründeten Fällen eine Abrechnung ihrer Kosten in kürzeren Abständen als üblich ermöglicht werden. Alternativ kommt vorübergehend auch eine vorschüssige Anforderung des Mittelbedarfs für jeweils in den kommenden sechs Wochen fällige Zahlungen in Betracht.
Für Teilnehmer am Abrufverfahren besteht in begründeten Fällen derzeit die Möglichkeit, die voraussichtlich benötigten Mittel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Voraus abzurufen.
Soweit geplante Reisen oder Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus abgesagt wurden und werden, sind notwendige Stornokosten grundsätzlich zuwendungsfähig.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer konkreten Anliegen an die Ihnen bekannten Ansprechpartner im BMBF bzw. dem jeweiligen Projektträger. Quelle: BMBF, Meldung, 16.04.2020