Bereitstellung von Wagniskapital steuerlich fördern
27.02.2015
Deutschland soll Gründerland werden. „Wir brauchen ein verbessertes Angebot an Wagniskapital, damit vielversprechende Unternehmenskonzepte auch tatsächlich verwirklicht werden können. Steuerliche Anreize können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Bayern setzt dabei insbesondere auf steuerliche Instrumente für Wagniskapitalinvestoren: Wer sich an einem innovativen Start-up mit Wagniskapital beteiligt, soll seine Investition von der Steuer absetzen können. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass das Start-up seine Verlustvorträge weiterhin nutzen kann. Mit einem in den Bundesrat bereits eingebrachten Entschließungsantrag will Bayern diese Forderungen an den Bund herantragen“, stellte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger bei der Wintertagung des UNITI Bundesverbands mittelständischer Mineralölunternehmen in Vertretung von Ministerpräsident Horst Seehofer am Donnerstag (26.2.) in München fest. „Unternehmertum ist der Quell unseres Wohlstands“, hob Hintersberger hervor. Gerade mittelständische Unternehmen seien in Deutschland Innovationsmotor und Arbeitsplatzgarant. Die Dynamik bei den Unternehmensgründungen werde regelmäßig als Indikator für die Erneuerungskraft einer Volkswirtschaft herangezogen. Eine Schlüsselrolle würden dabei innovative Start-ups übernehmen, die durch neue Produkte, Verfahren und Geschäftsmodelle nachhaltige wirtschaftliche Impulse setzen. Eine Finanzierung über Bankkredite scheide bei Start-ups mangels ausreichender Sicherheiten vielfach aus. Der deutsche Wagniskapitalmarkt könnte hier eine echte Alternative bieten. Notwendig seien daher zusätzliche Anreize, um das Angebot an privatem Wagniskapital zu erhöhen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat