Bekanntmachung des BMBF: Förderung von internationalen Klausurwochen
11.12.2013
Der bioethische Diskurs wird zunehmend auf internationaler Ebene geführt. Da die Sichtweisen zu bioethischen Fragen stark soziokulturell geprägt sind, können sie sich von Land zu Land erheblich unterscheiden. Eine länderübergreifende Betrachtung solcher Fragen kann deshalb dazu beitragen, die nationale Diskussion um neue Aspekte und Betrachtungsweisen zu ergänzen und bisherige Standpunkte zu überdenken. Dies verlangt jedoch fundierte Kenntnisse der verschiedenen nationalen Positionen und ihrer Hintergründe. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, international ausgerichtete Klausurwochen zu fördern. Hierdurch soll ein wissenschaftlicher Austausch über geographisch, politisch oder kulturell bedingte, unterschiedliche Positionen zu bio- und medizinethischen Fragen unterstützt werden. Die Ergebnisse dieses Austausches sollen für den nationalen wie internationalen Diskurs nutzbar gemacht werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von etwa fünftägigen, internationalen und interdisziplinären Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der modernen Lebenswissenschaften. Ziel einer Klausurwoche soll der wissenschaftlich fundierte Vergleich unterschiedlicher, länderspezifischer Positionen zu einer definierten, gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellung aus dem genannten Bereich sein. Auch die soziokulturellen, religiösen oder politischen Hintergründe, die zu den jeweiligen Positionen führen, sollen erörtert werden. Die gewählte Fragestellung muss klar umrissen, in sich geschlossen und für den internationalen, interdisziplinären Diskurs geeignet sein. Die deutsche Situation zur gewählten Fragestellung soll in der Regel mit der abweichenden Situation eines weiteren europäischen Landes verglichen werden. Als Ergebnis einer Klausurwoche sollten länderübergreifende Analysen und mögliche Handlungsoptionen bzw. Empfehlungen zum Umgang mit der gewählten Fragestellung formuliert werden. Ergebnisse der Klausurwoche müssen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Dies kann über eine öffentliche Abschlussveranstaltung, oder über die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse in geeigneter Form, z. B. als Thesenpapier, Empfehlung oder ggf. auch als Buchpublikation erfolgen. Nicht gefördert werden Ansätze, die auf die reine Entwicklung von Arbeits- und Lehrmethoden abzielen. Auch Veranstaltungen mit reinem Tagungs- bzw. Kongresscharakter sind von der Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt. Eine Vorlage von Projektskizzen ist bis zum 31. März 2014 möglich. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt. Die IBB Netzwerk GmbH unterstützt Sie selbstverständlich gerne bei der Projekteinreichung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Quelle: BMBF/Bundesanzeiger vom 10. Dezember 2013