Der Mobilitätszuschuss richtet sich an Studierende, Doktoranden, Post-Docs und Projektleiter bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich planen. Der Zuschuss beträgt max. 250€ pro Monat bei einer maximalen Aufenthaltsdauer von 10 Monaten.
ANTRAGSTELLER
Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
ANTRAGSVERFAHREN
Das Antragsformular befindet sich im Bereich „Download“ unter www.bayern-france.org. Beim Einsenden des Antrags sollten Sie sich bereits an einer französischen oder bayerischen Hochschule beworben haben. Die Mobilitätshilfe des BFHZ kann ab dem ersten Jahr des Studiums jedoch nicht rückwirkend beantragt werden.
AUSWAHLKRITERIEN
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Merkmale:
Motivation und Qualität des Antrags
Abitur-und Studienleistungen
Gutachten eines Betreuers
Sprachkenntnisse
FRIST
Die Projekte müssen bis zum jeweiligen Ausschreibungsschluss, hier der 15. November 2014, eingereicht werden.
BERATUNG
Das Team der Geschäftsstelle steht allen Studierenden im Vorfeld der Antragstellung gerne zu Verfügung. Die Ausschreibung, das Antragsformular und weitere Informationen zu den Antragsformalitäten finden Sie unter:www.bayern-france.org Quelle: Informationsbrief für Wissenschafts- und Hochschulkooperation des Bayerisch-Französischen Hochschulzentrums